Burgenland: Neues Fischereigesetz - Partizipationsprozess abgeschlossen!

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Neues Fischereigesetz: Partizipationsprozess abgeschlossen! LR Schneemann: „Regionalveranstaltungen und Stellungnahmen lieferten wertvolle Anregungen.“
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
03 Okt 12:00 2021 von Redaktion International Print This Article

LR Schneemann: „Regionalveranstaltungen und Stellungnahmen lieferten wertvolle Anregungen.“

Als jüngstes Bundesland wird sich das Burgenland im Jubiläumsjahr vom ältesten Fischereigesetz Österreichs (aus 1949) verabschieden und ein neues Fischereirecht beschließen. Bereits vor wenigen Wochen fanden mit den im Landtag vertretenen Parteien Gespräche statt. „Mir ist es wichtig die Bevölkerung in alle Entscheidungen einzubinden. Deshalb haben wir drei Regionalveranstaltungen im Süd-, Mittel- und Nordburgenland abgehalten. Dabei hatte ich so richtig das Gefühl, dass es den Anwesenden an erster Stelle um den Erhalt des Lebensraumes und der Artenvielfalt geht. Auch die eingegangenen Stellungnahmen stimmen mich sehr zuversichtlich, dass wir ein modernes, transparentes und demokratisches Fischereigesetz auf den Weg bringen“, betont der zuständige Landesrat Dr. Leonhard Schneemann und sieht am Ende des Partizipationsprozesses ein Gesetz für den Umweltschutz, den Naturschutz und die Fischer.

Das burgenländische Fischereirecht wird neu erlassen. Die bisherigen Regelungen stammen größtenteils aus dem Jahr 1935 und wurden im Jahr 1949 wiederverlautbart. Die heutigen Rahmenbedingungen und Herausforderungen machten eine Neufassung daher unerlässlich. Zentral verankert werden dabei der Schutz heimischer Wassertiere, die nachhaltige Nutzung der Fischwässer sowie die Erhaltung, Wiederherstellung und Schaffung eines gesunden Wassertierbestands.

Wichtige Eckpunkte

  • Der Umwelt- und Tierschutz werden im neuen Fischereigesetz umfassend berücksichtigt. So werden etwa Brittelmaße und Schonzeiten an die angrenzenden Bundesländer angeglichen. Gerade bei den Grenzflüssen bringt diese sinnvolle Harmonisierung einen deutlichen Mehrwert für Flora und Fauna.
  • Bei der Neuausübung der Fischerei im Burgenland muss eine fischereiliche Eignung nachgewiesen werden, das bedeutet eine Fischereiprüfung für all jene, die bis Ende 2022 keine Fischereikarte gelöst haben
  • Es wird zu keiner Gebührenerhöhung kommen. Die Sätze 50 Euro für drei Jahr oder 25 Euro für ein Jahr bleiben gleich bestehen.
  • Zur Demokratisierung und gesetzlichen Verankerung der Mitsprache der Fischerinnen und Fischer wird ein Fischereibeirat eingerichtet. Dieses formelle Beratungs- und Dialogforum – die Mitglieder sind die von den Fischereiausübungsberechtigten auf fünf Jahre demokratisch gewählten Fischereigebietsvertreter – schafft damit eine moderne und zeitgemäße Berücksichtigung der Anliegen der Fischereiberechtigen.
  • Die Umstellung auf einen elektronischen Revierkataster und die Möglichkeit zur Landesfischereikartenverlängerung per Zahlschein ist eine Verwaltungsvereinfachung und schafft darüber hinaus mehr Transparenz
  • Bisher wurden die Pachtreviere nach dem Höchstbieterprinzip auf zehn Jahre verpachtet. Die Neuregelung sieht nun auch die Möglichkeit der freien Vergabe vor. Die Fischereivereine können so vor dem Verlust des Vereinsgewässers durch bloßes Überboten werden geschützt werden.
  • Die verpflichtende Bestellung von Fischereischutzorganen sorgt für die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards des Fischereigesetzes im Burgenland
  • Darüber hinaus wird ein ehrenamtlicher Landesfischereimeister beim Amt der burgenländischen Landesregierung eingesetzt

Der Fahrplan zum neuen Fischereigesetz

Am 30. September endete die Begutachtungsfrist in der die Möglichkeit bestand Stellungnahmen einzubringen. Diese und weitere Inputs aus den Regionalveranstaltungen werden nun analysiert und entsprechende Rückschlüsse daraus gezogen. Noch im heurigen Jahr wird das Gesetz beschlossen – Inkrafttreten wird es generell am 1.1.2022. „Das Burgenland nimmt mit dem modernsten Fischereigesetz Österreichs einmal mehr eine Vorreiterrolle ein“, so Schneemann abschließend.


Quelle: Land Burgenland



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