Salzburg: Neues Gesetz ermöglicht günstige Start- und Übergangswohnungen für Junge

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Landesrat Josef Schwaiger
Foto: Land Salzburg/Franz Neumayr
05 Okt 18:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Mieten zehn Prozent unter dem üblichen Preis

(LK) Junge Menschen in den Salzburger Orten zu halten, wenn sie das Elternhaus verlassen, und das zu leistbaren Konditionen – dafür schafft das Gesetzespaket des Landes die Voraussetzungen. „Wohnen soll besonders für die jungen Salzburgerinnen und Salzburger nicht mehr als ein Drittel des Einkommens kosten. Mit den Start- und Übergangswohnungen bekommen die Jugendlichen die Möglichkeit, eigenständig zu leben und zu wohnen. Und am Ende des Monats soll trotzdem noch Geld auf dem Konto sein“, sagt Landesrat Josef Schwaiger.

Die größte Baurechtsreform des Landes, die im Landtag beschlossen wurde, bringt neben vielen weiteren Vorteilen und Vereinfachungen einen neuen Wohnungstyp: die Start- und Übergangswohnungen. „Kern dieser Gesetzesänderung ist, dass die Kauf- und Mietkosten zumindest zehn Prozent unter den ortsüblichen Preisen liegen. Wir haben an bürokratischen und bautechnischen Stellschrauben gedreht, um das Wohnen günstiger zu gestalten und der Jugend zu ermöglichen, dort zu wohnen, wo sie aufgewachsen ist“, betont Landesrat Josef Schwaiger.

Eckpunkte der Start- und Übergangswohnungen

  • Zwei- bis Dreizimmerwohnungen von 45 bis 65 Quadratmeter
  • Zielgerichtet für junge Menschen mit dringendem Wohnbedürfnis
  • Zumindest zehn Prozent günstiger als ortsübliche Miet- oder Kaufpreise
  • Lift erst ab drei Geschossen und mehr als zwölf Wohnungen
  • Gemeinden sind bei der Vergabe eingebunden
  • Erleichterung des Wegs in selbstständiges Wohnen und Wirtschaften

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Quelle: Land Salzburg



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