Salzburg: Noch härteres Vorgehen gegen Raser
Arbeitsbesuch in Berlin / Extreme Raserei ins Strafgesetzbuch / Fahrzeugabnahme soll bis Jahresende kommen
(LK) Rigoros gegen gefährliches Tempobolzen vorzugehen hat sich Landesrat Stefan Schnöll auf die Fahnen geheftet: „Das Berliner Modell ist ein Best-Practice-Beispiel, wie man rücksichtsloser Raserei den Kampf ansagt. Ich bin überzeugt davon, dass die Aufnahme eines neuen Straftatbestands für extreme Raserei auch in Österreich eine konsequente Vorgangsweise der Justiz gegen diese Delikte ermöglicht“, so Schnöll. Zentraler Punkt soll dabei vor allem die Beschlagnahme des Fahrzeuges zur Beweissicherung sein.
Verkehrslandesrat Stefan Schnöll war heute in Berlin, um sich mit hochrangigen Vertretern der deutschen Politik und Justiz über eine Verschärfung der Strafen für Raser auszutauschen. Neben einem Gespräch mit Verkehrsminister Andreas Scheuer stand ein Arbeitstreffen mit Staatsanwälten der Oberstaatsanwaltschaft Berlin am Programm. Eine eigene Amtsabteilung für extreme Raserei beschäftigt sich hier ausschließlich mit Raser-Delikten. Allein im Jahr 2020 führte die Staatsanwaltschaft Berlin 871 Ermittlungsverfahren durch.
Schnöll: „Verbotene Autorennen auch in Österreich unter Strafe.“
Seit 2017 gibt es im deutschen Strafgesetzbuch den Straftatbestand „verbotene Kraftfahrzeugrennen“. Dabei sind nicht nur Autorennen per se berücksichtigt, sondern es reicht als Tatbestand bereits ein besonders rücksichtsloses Verhalten, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. „Wir sehen fast jede Woche auf unseren Straßen, dass es einige wenige extreme Raser leider immer noch nicht verstanden haben, sich an die geltenden Regeln zu halten. Es braucht daher noch strengere Strafen und vor allem die Aufnahme eines Straftatbestands wie in Deutschland, um entsprechend durchgreifen zu können“, so Stefan Schnöll.
Beschlagnahme des Fahrzeuges soll bis Jahresende kommen
Nachdem die verschärften Raser-Gesetze noch vor dem Sommer kommen sollen, ist auch eine Beschlagnahme des Fahrzeuges bis spätestens Jahresende angedacht. „Die Beispiele der Beschlagnahme als Tat- beziehungsweise Beweismittel aus Deutschland und weiteren Ländern zeigen uns, dass eine solche Verschärfung zu einem deutlichen Rückgang der Delikte führt. In extremen Fällen soll am Ende daher auch das Auto abgenommen werden können, um rücksichtslose und massive Raser noch mehr abzuschrecken“, sagt der Verkehrslandesrat.
Verbesserung der Auslese von Fahrzeugdaten
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat neben dem Einzug des Fahrzeuges außerdem die Möglichkeit, auf Fahrzeugdaten von eingebauten Geräten zurückzugreifen. Außerdem sind die Autohersteller nach der Strafprozessordnung sogar zur Mithilfe verpflichtet. „Wir wollen in Österreich, dass bei massiven Überschreitungen ebenfalls solche hilfreichen Werkzeuge zum Einsatz kommen können. Wichtig ist, dass die Verantwortlichen mit einer gesetzlichen Verschärfung durch verschiedene Auslesemethoden der Fahrzeugdaten schnell und effizient handeln können, um so extreme Raser aus dem Verkehr zu ziehen“, sagt Schnöll.
Führerschein noch vor Ort weg
Bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen soll der Führerschein künftig noch an Ort und Stelle von der Polizei abgenommen werden, um eine Weiterfahrt zu verhindern. „Derzeit können Raser noch weiterfahren und damit erneut andere gefährden. Das soll sich mit einem neuen Gesetzespaket ebenfalls rasch ändern“, so Schnöll abschließend.
Quelle: Land Salzburg