Burgenland: Noch schnell Ferienspaß und Solidaritätsfonds sichern!

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Das Land Burgenland unterstützt sozialschwache Familien bei Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche.
Bildquelle: Landesmedienserviec Burgenland/Büro LR Schneemann
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Das Land Burgenland unterstützt sozialschwache Familien bei Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche.
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Das Land Burgenland unterstützt sozialschwache Familien bei Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche.
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30 Jul 21:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Das Land Burgenland unterstützt sozialschwache Familien bei Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche im Sommer

Die Hälfte der Ferien ist bereits vorbei und damit die ersten Feriencamps. Doch nicht alle Schüler kommen aus Familien, die sich in Zeiten der Teuerung diverse Ferienaktivitäten leisten können. Rund 6.000 Kinder und Jugendliche sind nämlich von Armut und Ausgrenzung betroffen. Um allen burgenländischen Kindern und Jugendlichen – unabhängig von der Geldbörse der Eltern – die Teilnahme an Ferienaktivitäten zu ermöglichen, bietet das Land mit dem Solidaritätsfonds auch in diesem Jahr wieder Hilfe und Unterstützung für sozial schwache Familien an. Bis zu 119 Euro pro Kind stehen zur Verfügung. Insgesamt befinden sich 100.000 Euro im Topf. „Kinderarmut geht uns alle an! Als Land Burgenland wollen wir deshalb Ferienaktivitäten für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien fördern“, betont Soziallandesrat Leonhard Schneemann.

„Es darf nicht sein, dass junge Menschen nicht an Sport- und Bewegungsangeboten, Ferienwochen, an Musikstunden oder an Kursen teilnehmen können, weil es sich deren Eltern einfach nicht mehr leisten können“, bringt sich Soziallandesrat und selbst Vater, Leonhard Schneemann, die Initiative auf den Punkt.

Gewährt wird die Förderung abhängig vom Einkommen – für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher gilt die Grenze von 1.310 Euro und für Familien die Grenze von 1.750 Euro. Die Beantragung von Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds erfolgt über die Bezirkshauptmannschaften. Der Nachweis einer Anmeldung für ein Ferien- oder Freizeitangebot sowie ein Einkommensnachweis der letzten drei Monate reichen für den Antrag und werden absolut vertraulich behandelt. Die Abwicklung erfolgt komplett anonym.


Quelle: Land Burgenland



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