Notarzthubschrauber - Land Burgenland setzt Vergabeverfahren mit Christophorus Flugrettung fort
Das Landesverwaltungsgericht hat vor kurzem das Vorhaben des Landes Burgenland,
Das Landesverwaltungsgericht hat vor kurzem das Vorhaben des Landes Burgenland, das im Frühjahr eingeleitete Vergabeverfahren für Notarzthubschrauber-Leistungen zu widerrufen und damit eine Neuausschreibung zu ermöglichen, für unzulässig erklärt. Das Land hat daraufhin den für das Vergabeverfahren zuständigen Rechtsanwalt Dr. Claus Casati beauftragt, eine Handlungsempfehlung vorzulegen. Nach Gesprächen mit den zuständigen Juristen des Landes und dem provisorischen Vorstand der Abteilung 10 - Gesundheit wurde die weitere Vorgangsweise nun fixiert. Die offizielle Stellungnahme des Landes:
„Nach dem nun vorliegenden Erkenntnis steht es einem öffentlichen Auftraggeber für Konzessionen nicht frei, bei Verbleiben eines Angebotes ein neuerliches Verfahren durchzuführen, um für einen ausreichenden Wettbewerb zu sorgen. Dieses Ergebnis wird vom Land Burgenland zur Kenntnis genommen und das Verfahren zur Vergabe der Notarzthubschrauberleistungen mit dem Christophorus Flugrettungsverein als einzig verbliebenem Bieter fortgesetzt. Für das Land hat eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Flugrettungsdiensten Vorrang. Auch soll, neben der Weiterführung der Flugrettung in der Region Süd ab 2026, die im Regierungsprogramm fixierte Versorgung des Nordburgenlandes mit einem in der Region stationierten Notarzthubschrauber ohne unnötigen Zeitverlust umgesetzt werden. Daher wird es in den nächsten Tagen ein Gespräch mit dem Christophorus Flugrettungsverein geben, um die weiteren Schritte festzulegen.“
Quelle: Land Burgenland