Wien: ONLINE Diebstahlsanzeige

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Foto: LPD Wien
23 Aug 18:20 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ihnen wurde die Geldbörse, das Handy oder Werkzeug gestohlen und Sie benötigen auf schnellsten Weg eine Anzeigebestätigung? Kein Problem. Mit dem neuen Bürgerservice des Bundesministeriums für Inneres können Sie ganz bequem von zu Hause Ihre ONLINE Diebstahlsanzeige erstatten.

Voraussetzungen für eine ONLINE Diebstahlsanzeige:

• Sie benötigen eine Handy-Signatur, eine Bürgerkarte oder einen Zugang zu ID Austria.
• Sie haben einen aufrecht gemeldeten Wohnsitz in Österreich.
• Der Tatort ist in Österreich.
• Sie sind Opfer und es ist sonst keine andere Person betroffen.
• Der Täter ist unbekannt.

KEINE ONLINE Diebstahlsanzeige, wenn folgendes zutrifft:

Ist das sofortige polizeiliche Einschreiten erforderlich bzw. sind Spuren vorhanden, die von der Polizei gesichert werden müssen oder ist der/die Täter/in bekannt, kann KEINE ONLINE Diebstahlsanzeige erstattet werden.

Wie kommen Sie zur Anzeigebestätigung?

Im Formular der ONLINE Diebstahlsanzeige können Sie bei einem Auswahlfeld "Zusendung" oder "Abholung" wählen.
Bei "Zusendung" bekommen Sie die Anzeigebestätigung vom Polizeikommissariat per Post oder digital über das elektronische Zustellpostfach zugeschickt.
Wählen Sie "Abholung" aus, können Sie die Bestätigung persönlich abholen bei
• Tatorten in Wien beim zuständigen Polizeikommissariat während der Parteien-Verkehrszeiten.
• Tatorten außerhalb von Wien nach telefonischer Vereinbarung in der zuständigen Polizeidienststelle.

Sonderfall Führerschein und Zulassungsschein

Bei Diebstahl eines Führerscheins oder Zulassungsscheins muss
die Bestätigung persönlich bei der Polizei abgeholt werden, wenn die Anzeigebestätigung als Ersatzdokument verwendet werden möchte. Eine Zusendung der Anzeigebestätigung ist NICHT möglich.

Achtung vor unbedachter Anzeigeerstattung:

• Erstatten Sie nur eine Anzeige, wenn tatsächlich Anhaltspunkte für einen Diebstahl gegeben sind.
• Eine Zurücknahme einer erstatteten Anzeige ist nicht möglich.
• Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden zu Unrecht beschuldigen, kann dies strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Hier geht es zur ONLINE Diebstahlsanzeige: Bürgeranzeige Info (bmi.gv.at)
(https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsbazweb-p/baz/public/BuergeranzeigeInfo)


Quelle: LPD Wien



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