Österreich: Österreichweiter Einsatz gegen Hate Crime und Rechtsextremismus

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Polizeiabsperrung - Symbolbild
© Paul Georg Meister, pixelio.de
08 Apr 18:50 2022 von Redaktion International Print This Article

Maßnahmen gegen 13 Personen in sechs Bundesländern

Wien (OTS) - Am 7. April 2022 ist der österreichische Verfassungsschutz gemeinsam mit den zuständigen Staatsanwaltschaften in einer konzertierten Aktion in sechs Bundesländern gegen 13 Zielpersonen wegen Straftaten der Verhetzung und nach dem Verbotsgesetz eingeschritten. Die von allen Staatsanwaltschaften in den betroffenen Bundesländern angeordneten Maßnahmen wurden von der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) koordiniert und von den örtlich zuständigen Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) umgesetzt. Der Einsatz ist ein gezielter Schlag gegen Hasskriminalität im Netz und gegen rechtsextremistisch motivierte Straftäter. Europaweit wurde unter Koordination von Europol gleichzeitig in elf weiteren Ländern gegen Hate Crime-Delikte vorgegangen.

„Das entschlossene Vorgehen gegen jede Form von Rechtsextremismus ist nicht nur Teil unserer historischen Verantwortung, sondern vor allem zentraler Ermittlungsauftrag der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst und der Landesämter. Die österreichischen Staatschutzbehörden haben in den letzten beiden Jahren großangelegte und akribische Ermittlungsmaßnahmen gesetzt, die zu zahlreichen Hausdurchsuchungen, Festnahmen und Strafverfahren geführt haben“, sagte Innenminister Gerhard Karner. „Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen haben zu einer Veränderung an den radikalen Rändern der Gesellschaft geführt“, so Karner. „Rechtsextremismus und Neonazismus bedrohen die Grundfesten unserer freien Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, dass mit dieser gemeinsamen Aktion der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes nun ein wirksamer Schlag gegen das rechtsextreme Milieu in Österreich gelungen ist. Denn eines ist klar: Jedem Ansatz von organisiertem Rechtsextremismus muss entschieden entgegengetreten werden“, betonte Justizministerin Alma Zadi?.

Bei den insgesamt dreizehn Beschuldigten – je vier aus Wien und Niederösterreich, zwei aus Vorarlberg und je eine Person aus dem Burgenland, Salzburg und Oberösterreich – wurden bei zwölf Hausdurchsuchungen und einer freiwilligen Nachschau Mobiltelefone, Datenträger und Gegenstände sichergestellt, die mit den vorgeworfenen Straftaten in Verbindung stehen, sowie bei zwei Beschuldigten NS-Devotionalien. Zwei der zwölf Personen sind legale Waffenbesitzer, gegen eine weitere Person bestand bereits zum Umsetzungszeitpunkt ein behördliches Waffenverbot. Drei Personen haben Kontakte in die organisierte rechtsextremistische Szene bzw. sind den Verfassungsschutzbehörden einschlägig bekannt. Im Zuge der Amtshandlungen wurden von den einschreitenden Beamten drei vorläufige Waffenverbote verhängt. Es wurden verbotene Waffen sichergestellt (1 Totschläger, 2 Schlagringe) bzw. je eine Waffe der Kategorie B, Kategorie C und ein waffenrechtliches Dokument abgenommen.

Zwölf Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im Sinne des Verbotsgesetzes (§§ 3g, 3h) wiederbetätigt oder den Holocaust verharmlost zu haben, in einem Fall war der Verdacht der Verhetzung (§ 283 StGB) Grund des Einschreitens. Die Tatorte der Straftaten waren allesamt im virtuellen Raum, darunter WhatsApp, Facebook und Telegram. Die Auswertung der sichergestellten Mobiltelefone und Datenträger sowie von Schriftstücken und Propagandamaterial werden noch längere Zeit in Anspruch nehmen.

Insgesamt waren 73 Bedienstete am Einsatz beteiligt. Neben Kräften der DSN und der LVT Burgenland, Niederösterreich, Wien, Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg kamen Bedienstete der Landespolizeidirektionen zum Einsatz. Die Anordnung der Maßnahmen erfolgte durch die Staatsanwaltschaften in den betroffenen Bundesländern.

Beispiele für strafbare Hate Cime-Delikte

Hate Crime-Delikte können beispielsweise durch verbale oder schriftliche Beleidigungen, antisemitische, rassistische, homophobe, sexistische oder menschenfeindliche Äußerungen, durch Drohungen oder Nötigungen begangen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Straftaten im virtuellen oder realen Leben stattfinden. In beiden Fällen sind die Taten im selben Ausmaß strafbar.

Hass-Delikte können sowohl bei Polizeidienststellen oder den Staatsanwaltschaften angezeigt werden. In der DSN ist zudem ist die Meldestelle "NS-Wiederbetätigung" eingerichtet, bei der unter der E-Mail-Adresse [[email protected]] (mailto:[email protected]) Beiträge mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten angezeigt werden können.



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