PCR-Gurgeltests für zuhause starten in der Steiermark
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Foto: Land Steiermark/Streibl
Antigen-Wohnzimmertests mit 8.11.2021 eingestellt
Graz (2. November 2021).- Heute (2.11.2021) präsentierten Landesrätin Juliane Bogner-Strauß, Landesrätin Ursula Lackner, der steirische Apothekerkammerpräsident Gerhard Kobinger, Procomcure Biotech GmbH-Geschäftsführer Franz Öller, SPAR Steiermark-Geschäftsführer Christoph Holzer und Fachabteilungsleiter Harald Eitner die PCR-Gurgeltests zur Selbstanwendung zuhause.
Mit der Einführung der PCR-Gurgeltests für zuhause werden entsprechend der Verordnung zur Verschärfung der Corona-Maßnahmen die Antigen-Wohnzimmertests mit 8.11.2021 in der Steiermark eingestellt.
In Anspruch genommen werden kann das Angebot von allen Steirerinnen und Steirern sowie von allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in der Steiermark aufhalten.
Der PCR-Test erfolgt in sechs Schritten:
Online-Registrierung auf test.zmdx.at
Abholung des PCR-Gurgeltests in einer der steirischen Apotheken. Hierfür müssen Sie die Abholbestätigung auf Ihrem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone) vorweisen (siehe test.zmdx.at). Pro Person stehen für einen Zeitraum von 30 Tagen 8 PCR-Gurgeltests, ausgegeben in einer Stückelung von 2 mal 4 Tests, zur Verfügung. Nicht abgeholte Tests verfallen. Nach Ablauf der 30 Tage können Sie weitere 8 PCR-Gurgeltests (2 x 4 Tests) abholen.
Gurgeln zuhause nach Anleitung und Hochladen einer Videoaufzeichnung des Gurgeltests. Zur Eintragung eines negativen Testergebnisses in den Grünen Pass ist das Hochladen der Videoaufzeichnung des Gurgelprozesses notwendig. Negative Testergebnisse sind für 72 Stunden ab Hochladen des Videos gültig.
Proberöhrchen in Retourbeutel und in die Original-Verpackung geben
Probe in die Boxen an den Abgabestandorten einwerfen
Innerhalb von 24 Stunden wird per SMS ein Link zum Download des Ergebnisses übermittelt
Ausführliche Informationen zum PCR-Gurgeltest für zuhause inklusive einer Karte der Abhol- und Abgabestationen und FAQs finden Sie hier. Zudem steht hier eine ausführliche Video-Anleitung zur Verfügung.
Quelle: Land Steiermark