Vorarlberg: Pandemie – Vorarlberg reagiert auf geänderte Bedingungen

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Pandemie – Vorarlberg reagiert auf geänderte Bedingungen::Landeshauptmann Wallner, Landesrätin Rüscher und Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher im Pressefoyer
Foto: Land Vorarlberg/L. Rührnschopf
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Pandemie – Vorarlberg reagiert auf geänderte Bedingungen::Landeshauptmann Wallner, Landesrätin Rüscher und Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher im Pressefoyer
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01 Feb 19:41 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Digitale Neuerungen, zügige Öffnungsschritte

Bregenz (VLK) – Hohe Infektionszahlen, milde Krankheitsverläufe, steigender Verwaltungsaufwand: Das Land Vorarlberg reagiert auf diese geänderten Bedingungen, sagten Landeshauptmann Markus Wallner und Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher im heutigen (Dienstag) Pressefoyer. Zum einen helfen digitale Neuerungen dem Infektionsteam, das zusätzliche Arbeitsaufkommen zu bewältigen. Zum anderen werden beim Bund – insbesondere mit Blick auf das Inkrafttreten der Impfpflicht – zügige Öffnungsschritte bei der 2G- und der Sperrstundenregelung eingefordert.

Laut Gesundheitsministerium verfügen mit Stand heute (1. Februar) 235.066 VorarlbergerInnen über 18 Jahre (das sind 72,8 Prozent) über ein gültiges Impfzertifikat, 13.164 Personen (6,4 Prozent) sind offiziell genesen. 79,2 Prozent der Vorarlberger Bevölkerung über 18 Jahre ist somit geimpft oder genesen.

Die Booster-Impfung ist künftig auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil ab heute (Dienstag, 1. Februar) Impfzertifikate nach der ersten Impfserie (d.h. zwei Impfungen bzw. Genesung plus einmalige Impfung) nicht mehr 270 Tage, sondern nur noch 180 Tage lang gültig sind. Diese Umstellung trifft in Vorarlberg rund 23.800 Personen. Selbstverständlich kann der Grüne Pass sofort wieder aktiviert werden, sobald der dritte Stich im e-Impfpass eingetragen ist.


Digitalisierung hilft bei der Bewältigung des zusätzlichen Arbeitsaufwandes


Angesichts der gestiegenen Infektionszahlen hat das Land die Zahl der Mitarbeitenden, die das Infektionsteam unterstützen, weiter aufgestockt. Außerdem wurden weitere Arbeitsschritte auf digitale Anwendungen umgestellt. So wurde die telefonische Abfrage von Erkrankten (u.a. Erhebung von Symptombeginn, Ansteckungsquellen) durch ein digitales Formular ersetzt. Seit 21. Jänner werden nur noch jene Personen angerufen, die dieses Formular nicht innerhalb von 24 Stunden vollständig ausgefüllt haben oder deren Angaben nicht plausibel sind. Allein in den vergangenen sieben Tagen (seit 26. Jänner) haben 11.151 Personen das Formular ausgefüllt, damit beträgt der Rücklauf ca. 75 Prozent.


Freitesten in Vorarlberg wieder ab 5. Tag möglich – behördliche Schiene wird beibehalten


Durch eine laufend weitere Erhöhung der Probenabnahme- und Laborkapazitäten sowie durch einen weiteren Digitalisierungsschritt sind auch in Vorarlberg nun Freitesttermine ab dem 5. Tag möglich. Positiv getestete Personen erhalten per SMS einen konkreten Freitesttermin, die sie telefonisch verschieben oder stornieren können, wenn sie diesen nicht in Anspruch nehmen können. Sollte der Test einen CT-Wert unter 30 aufweisen, wird automatisiert ein weiterer Folgetermin zugewiesen. Um eine Durchmischung von potentiell positiven Personen mit anderen Personen möglichst zu vermeiden, wird in Vorarlberg die behördliche Schiene beibehalten. „Wir weisen weiterhin darauf hin, dass wir derzeit enorm hohe Infektionszahlen zu bewältigen haben – wir bitten, Freitesttermine wirklich nur in Anspruch zu nehmen, wenn man symptomfrei ist.“, unterstreicht Landesrätin Rüscher.
Impf- und Genesungszertifikate werden nicht vom Amt der Landesregierung ausgestellt, sondern können über die Gesundheitsplattform www.gesundheit.gv.at online abgerufen werden. Dafür wird eine Handysignatur benötigt (Informationen dazu auf www.handy-signatur.at). Wer keine Handysignatur hat, kann Zertifikate bei nachfolgenden Stellen kostenlos ausdrucken lassen:
- Impfzertifikate bei Apotheken, Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden und Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse
- Genesungszertifikate bei Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden


Das Genesungszertifikat wird automatisch erstellt und ist frühestens ab dem 12. Tag nach der ersten molekularbiologisch bestätigten Infektion (mittels PCR-Test) abrufbar. Bis zum Erhalt des Genesungszertifikates ist auch der Absonderungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft als 2G-Nachweis gültig.


Pandemie-Entwicklung und Impfpflicht ermöglichen Lockerungen bei 2G und Sperrstunde


Mit der Aufhebung des Lockdowns für Ungeimpfte zum 31. Jänner hat die Bundesregierung auch dem Wunsch einiger Bundesländer, darunter Vorarlberg, entsprochen. Begründet wird das mit der veränderten Pandemie-Situation und der heute (1. Februar) in Kraft tretenden Impfpflicht. In diesem Sinne bekräftigte Landeshauptmann Wallner seine Forderung nach einer möglichst raschen Aufhebung der 2G-Regel in den Bereichen Gastro, allgemeiner Handel und bei Kulturveranstaltungen sowie einer Verschiebung der Sperrstunde von derzeit 22.00 auf 23.00 oder 24.00 Uhr. Befürwortet wird die Beibehaltung der FFP2-Pflicht Indoor wie Outdoor (wenn der 2-Meter-Abstand nicht möglich ist).


Impfung bleibt weiterhin bestes Mittel im Kampf gegen Pandemie


Trotz der bei Omikron-Infektionen tendenziell leichteren Krankheitsverläufe und der dadurch stabilen Intensivzahlen bleibt die dringende Empfehlung zum Impfen aufrecht. Insbesondere die Booster-Impfung („3. Stich“) erhöht den Impfschutz beträchtlich. „Niemand kann heute sagen, wie infektiös kommende Mutationen sind, wir müssen daher gemeinsam darauf achten, dass wir – auch im Hinblick auf den kommenden Herbst – weiterhin einen möglichst hohen Immunschutz in der Bevölkerung haben.“, erläuterte Sanitätsdirektor Wolfgang Grabher.


Aktuelle Regelung und Ausblick Impfbefreiungen


Laut der aktuellen COVID-Maßnahmenverordnung kann eine Impfbefreiung von einem berechtigten Arzt in Österreich oder im EWR ausgestellt werden und gilt mit zusätzlicher Vorlage eines negativen PCR Tests, welcher nicht älter als 72 Stunden ist, als Ausnahme zur Erfüllung von 2G-Zutrittsbeschränkungen. Die Maßnahmenverordnung gilt aktuell noch bis zum 27. Februar 2022. In Hinblick auf das Impfpflichtgesetz wird die Ausstellung von Impfbefreiungen neu strukturiert. Geplant ist ein zentrale Einmeldemöglichkeit von Befunden, die eine Impfbefreiung rechtfertigen.


Quelle: Land Vorarlberg



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