Innsbruck: Passbeantragung nur nach Terminvereinbarung
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Vorbeugende Maßnahmen im städtischen Amt für Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten
Um die Ausbreitung von Covid-19 weiter einzudämmen und zum Schutz der Innsbrucker BürgerInnen sowie städtischen MitarbeiterInnen, können Pässe ab Montag, 21. September, nur mehr nach Terminvereinbarung beantragt werden. AntragstellerInnen haben dafür die Möglichkeit die Telefonnummer +43 512 5360 1217 zu wählen oder eine E-Mail an [email protected] zu schreiben.
„Online ist die Beantragung von Pässen leider nicht möglich, dazu ist ein persönliches Erscheinen unumgänglich“, erklärt Amtsvorstand Markus Troger, MSc. Auch für Anliegen das Meldewesen betreffend, können unter denselben Kontaktdaten Termine vereinbart werden.
„Wir nehmen die Sorgfaltspflicht gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Schutz der Innsbruckerinnen und Innsbrucker sehr ernst. Jene, die täglich mit Bürgerinnen und Bürgern Kontakt haben, müssen besonders geschützt werden“, erklären Bürgermeister Georg Willi und Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.
Digitale Behördengänge und Terminvereinbarungen
Um Behördengänge zu reduzieren, stehen verstärkt die Online-Leistungen des Stadtmagistrats unter www.innsbruck.gv.at sowie die Nutzung der Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift zur Verfügung. Auskünfte zu Terminen in den Dienststellen erhalten Sie zudem via E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter der Nummer +43 512 5360-0.
Nach wie vor gilt in allen Dienststellen des Innsbrucker Stadtmagistrates sowie in den Aufzügen im Rathaus das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Darüber hinaus erfolgt weiterhin eine verstärkte Reinigung des Amtsgebäudes. Die Wartebereiche werden regelmäßig desinfiziert und auch die Handdesinfektionsspender werden regelmäßig überprüft und nachgefüllt. AD
Quelle: Stadt Innsbruck