Vorarlberg: Pflanzenschutzmittelregister für den Haus- und Kleingarten ist online

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Vorarlberg

19 Aug 09:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bregenz (VLK) – Seit dieser Woche ist das Vorarlberger Pflanzenschutzmittelregister für den Haus- und Kleingarten auf der Homepage des Landes Vorarlberg online abrufbar (www.vorarlberg.at/pflanzenschutzmittel). Mit der letzten Novelle des Pflanzenschutzgesetzes wurde festgelegt, dass nichtberufliche Anwender nur noch Pflanzenschutzmittel anwenden dürfen, die im Bio-Landbau erlaubt sind. Im Internet ist der Gesetzestext in eine leicht handhabbare Mittelauswahlliste übersetzt.

„Das erste Anliegen jedes Gartenbesitzenden soll weiterhin sein, durch richtige Standort- und Sortenwahl, gute Kompostierung und andere Pflegemaßnahmen möglichst ohne die im Handel erhältlichen Produkten auszukommen. Und wenn trotzdem Krankheiten und Schädlinge auftreten, sollte zuerst nach deren Ursachen gesucht und die dahintersteckende Natur verstanden werden. Erst in einem weiteren Schritt sollte an Bekämpfungsmaßnahmen gedacht werden“, so Landesrat Christian Gantner.

Das Land Vorarlberg schafft mit seinem Pflanzenschutzmittelregister ein Hilfsmittel für Anwender im Haus- und Kleingartenbereich. Datengrundlage ist das Pflanzenschutzmittelregister der AGES (Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit). Im Vorarlberger Pflanzenschutzmittelregister kann für unterschiedlichste Pflanzen einzeln oder in Kombination mit Schädlingen nach anwendbaren Mitteln gesucht werden. Das Vorarlberger Pflanzenschutzmittelregister bietet – neben dem unerlässlichen Studium der Gebrauchsanweisung für die Pflanzenschutzmittel und neben den Informationen im Fachhandel – eine zuverlässige, moderne Informationsplattform.

Im Unterschied zu den fast 400 in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln für Haus- und Kleingärtner enthalten die in Vorarlberg anwendbaren Mittel keine synthetischen Wirkstoffe (von 2,4-D über Glyphosat bis Zinkphosphid) und wie generell in der Bio-Landwirtschaft sind auch keine Herbizide („Unkrautbekämpfungsmittel“) erlaubt. „Das verbessert jedenfalls die Lebensbedingungen für Nützlinge und reduziert das Risiko von Schädlingsbekämpfungsmittelrückständen in den selbst erzeugten frischen Lebensmitteln aus dem eigenen Garten“, betont Landesrat Gantner.


Quelle: Land Vorarlberg



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