Kärnten: Pflege - Höhere Förderung für 24-Stunden-Betreuung
KLAGENFURT. Zusehends mehr betreuungs- und pflegebedürftige Menschen machen von der so genannten 24-Stunden-Betreuung Gebrauch. Vom Staat unterstützt werden die Betroffenen dabei mit einer Förderung, die monatlich über das Sozialministerium ausbezahlt wird. „Finanziert wird sie aber auch mit Landesbeteiligung. Der Aufteilungsschlüssel lautet 60 Prozent Bund, 40 Prozent Länder“, erklärte Gesundheitsreferentin Beate Prettner heute im Rahmen der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung.
Jahrelang lag die Förderung bei 550 Euro. Dann ist sie mit 1. Jänner 2023 auf 640 Euro gestiegen. Am 1. September 2023 wurde sie nochmals erhöht – und zwar auf 800 Euro, wobei aber der Bund diese Erhöhung bis Ende 2023 alleine finanziert hat.
„Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen für 2024 bis 2028 wurde vereinbart, dass ab 2024 auch wieder die Länder ihren 40prozentigen Kostenanteil von der erhöhten Gesamtsumme übernehmen. In der heutigen Regierungssitzung habe ich diesen Antrag eingebracht und er hat die notwendige Zustimmung erhalten. Tatsächlich ist die 24-Stunden-Betreuung ein wichtiges Instrumentarium, eine Betreuung im häuslichen Umfeld zu ermöglichen“, erklärte Prettner. Ausdrücklich hat die Gesundheitsreferentin aber die Notwendigkeit angesprochen, verpflichtende Standards einzuführen, um eine einheitliche Qualität dieser Versorgung zu gewährleisten.
Mit der nunmehrigen Erhöhung entstehen für Kärnten pro Jahr prognostizierte Mehrkosten in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro. In Summe hat Kärnten für die 24-Stunden-Betreuung im Jahr 2022 (wird immer ein Jahr später mit dem Bund verrechnet) 3,9 Millionen Euro bezahlt. In Anspruch genommen wird die 24-Stunden-Betreuung in Kärnten pro Jahr von rund 2.200 Familien, Tendenz steigend.
Quelle: Land Kärnten