Kärnten: Pflege - Land Kärnten übernimmt ab Jänner Selbstbehalt für mobilen Erstkontakt
LHStv.in Prettner: In morgiger Regierungssitzung wird Antrag auf kostenloses Erstgespräch in mobiler Pflege eingebracht – Rund 6.600 Personen profitieren jedes Jahr – zusätzliche Kosten in Höhe von knapp 300.000 Euro
Klagenfurt (LPD). Nimmt ein hilfs- bzw. pflegebedürftiger Mensch einen mobilen sozialen Dienst in Anspruch, ist ein so genanntes Erstgespräch essentiell. Dieser Erstkontakt ist als eigene Leistungskategorie im Zeit- und Leistungserfassungssystem zu erfassen und darf nur von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt werden. Im Schnitt dauert das Gespräch 1,75 Stunden – und ist mit einem Selbstbehalt vom Betroffenen mitzufinanzieren. Nur Tirol bietet das Gespräch kostenlos an. „In der nächsten Regierungssitzung bringe ich den Antrag ein, dass Kärnten ab 1. Jänner 2021 sämtliche Kosten übernimmt und das Erstgespräch somit für die Betroffenen kostenlos wird“, informiert Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner heute, Montag.
„Das ist ein weiterer Baustein unseres großen Maßnahmenbündels, das dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ folgt. Kärnten ist mit seinen vielen und vielfältigen Maßnahmen, die es Menschen ermöglichen, zu Hause in den eigenen vier Wänden betreut zu werden, österreichweiter Vorreiter“, betont Prettner.
Laut Berechnungen könnten ab 2021 rund 6.600 Personen jährlich ein kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Berücksichtigt man den durchschnittlichen Selbstbehalt pro Stunde (22,60 Euro von in Summe 86,40 Euro) ergibt das einen zusätzlichen Kostenaufwand für das Land in Höhe von knapp 300.000 Euro. Damit erhöhen sich die Kosten für das Land für das Erstgespräch auf knapp eine Million Euro pro Jahr.
In Kärnten werden mobile soziale Dienste von 14 Trägern angeboten: Das Leistungsspektrum umfasst Hauskrankenpflege, Hauskrankenhilfe und Weiterführung des Haushaltes (Heimhilfe) und mobile Kinderkrankenpflege. Mehr als eine Million Stunden pro Jahr werden bereits vom Land und den Gemeinden abgegolten.
Quelle: Land Kärnten