Wien: Platzverbot - Verordnung der Landespolizeidirektion Wien
Ab 27.03.2023 / 1., Bereich Parkring:
Durch die Landespolizeidirektion Wien wurde ein Platzverbot gemäß § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz im Bereich des Parkrings im ersten Wiener Gemeindebezirk verordnet. Dadurch werden das Betreten und der Aufenthalt in diesem Bereich verboten. Eine Nichtbefolgung stellt eine Verwaltungsübertretung dar.
Auf der Homepage der Landespolizeidirektion Wien, unter der Rubrik "Verordnungen der LPD Wien" (Verordnungen/Verlautbarungen der LPD Wien (polizei.gv.at), können Sie diese einsehen.
Außerdem ersucht die Wiener Polizei in den nächsten Tagen die öffentlichen Verkehrsmitteln zu nutzen, da man mit spürbaren Verkehrsbehinderungen aufgrund der angezeigten und nicht angezeigten Versammlungen rechnen muss.
Quelle: LPD Wien