Wien: Polizeieinsatz aufgrund von Airsoftwaffen
07.04.2023 - Eine Frau alarmierte die Polizei, da sie in der Wohnung eines Nachbarn mehrere Schusswaffen an der Wand hängen sah.
Eine Überprüfung ergab, dass gegen den in der betroffenen Wohnung gemeldeten Mann ein aufrechtes Waffenverbot besteht.
Da trotz mehrmaligem Klopfen die Türe nicht geöffnet wurde, wurde über die Staatsanwaltschaft Wien eine Hausdurchsuchung erwirkt. Daraufhin wurde die Wohnungstüre zwangsweise geöffnet.
In der Wohnung befand sich der Mieter der Wohnung, ein 31-jähriger Mann. Es wurden lediglich Air-Soft Langwaffen und Air-Soft Faustfeuerwaffen in der Wohnung vorgefunden. Scharfe Munition oder echte Waffen konnten nicht vorgefunden werden. Da derartige Waffen keine Waffen nach dem Waffengesetz darstellen, wurden seitens der Polizei keine weiteren Maßnahmen gesetzt.
Quelle: LPD Wien