Salzburg: Problemwolf-Verordnungen heute Mitternacht in Kraft
Wölfe im Pinzgau/Pongau und Rußbach können ab 30. Juni 00.00 Uhr bejagt werden.
(LK) Heute um Mitternacht treten die Verordnungen für die beiden Problemwölfe in den definierten Wildregionen rund um die jüngsten Risse im Pinzgau, Pongau und Rußbach am Pass Gschütt in Kraft. In einem Radius von zehn Kilometern um erfolgte Nutztier-Risse können die beiden Tiere ab sofort in Salzburg legal bejagt werden.
Die Problemwolf-Verordnungen treten heute Mitternacht in Kraft.
Bereits 36 Nutztiere wurden in diesem Jahr auf Salzburgs Almen getötet, drei weitere verletzt und zahlreiche Tiere werden noch vermisst. Mittlerweile drei der sieben Vorfälle sind per DNA-Analyse bestätigt, bei den weiteren ist das Rissbild laut Experten ebenso eindeutig. Heute sind die Verordnungen für die Entnahme der Problemwölfe in Kraft getreten.
Salzburgs Maßnahmen gehen Problemwölfe
- Sofortmaßnahme: Verordnungen statt Bescheide, weil diese schneller in Kraft treten können.
- Kein Warten auf DNA-bestätigungen, wenn das Rissbild eindeutig ist.
- Mittelfristig Ausweisung von Zonen, in denen der Herdenschutz nicht möglich ist – nicht schützbare Bereiche -, und wo die Jagd auf den Wolf legal mit Schuss- und Schonzeiten möglich ist.
- Langfristig: Herabsetzung des Schutzstatus in Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Regionen, zum Beispiel im Rahmen der ARGE Alp
Entnahme über den gesamten Sommer möglich
Die Wölfe können den gesamten Sommer über bejagt werden, da die Verordnung automatisch Mitte November endet. Der Radius der zehn Kilometer orientiert sich immer am jüngsten Ort eines Risses. „Mit Auftauchen eines Problemwolfes müssen wir künftig auch schneller handeln können. Die Verordnungen stellen nur eine kurzfristige Sofortmaßnahme dar. In Zukunft brauchen wir eine dauerhafte Lösung“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek.
Nicht-schützbare Bereiche
Mittelfristig soll dort, wo Herdenschutz nicht möglich ist, die Jagd auf Problemwölfe noch schneller möglich sein. Dazu werden nicht-schützbare Bereiche in Salzburg definiert. Regionen wie Tirol und Bayern haben bereits gute Erfahrungen damit gesammelt. „An den gemeinsam mit diesen Ländern erarbeiteten Parametern orientieren wir uns, um diese Zonen zu bestimmen. Herdenschutz würde bei uns bedeuten, Zäune zu errichten und aufgrund der Topgraphie im hochalpinen Bereich ist das unmöglich“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek.
- Verordnungen, Verdachtsfälle, bestätigte Nutztierrisse und Infos: www.salzburg.gv.at/wolf
- Legale Jagd auf Wolf, wo Herdenschutz nicht möglich ist (23. Juni 2023)
Quelle: Land Salzburg