Wien: Prüfberichte des Wiener Stadtrechnungshofes ab Mittwoch online
Eine Reihe neuer Prüfberichte des Stadtrechnungshofes steht ab morgen, Mittwoch, den 11. Mai, gegen 10 Uhr, auf der Homepage des Wiener Stadtrechnungshofes www.stadtrechnungshof.wien.at ungekürzt online zur Verfügung.
Die Berichte beschäftigen sich mit Themen aus den Geschäftsgruppen Bildung, Jugend, Integration und Transparenz (Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr, MA), Klima, Umwelt, Demokratie und Personal (Stadtrat Mag. Jürgen Czernohorszky), Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen (Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál).
Die Sitzung des Stadtrechnungshofausschusses des Wiener Gemeinderates, in dem diese Berichte beraten werden, findet am Donnerstag, dem 19. Mai unter dem Vorsitz von Gemeinderat David Ellensohn statt und ist wie immer nicht öffentlich.
Weiterführende Informationen:
Prüfersuchen – Prüfaufträge an den Wiener Stadtrechnungshof
In der Wiener Stadtverfassung (§ 73 Abs. 6) ist geregelt: „Der Stadtrechnungshof hat auf Beschluss des Gemeinderates, des Stadtrechnungshofausschusses, auf Ersuchen des Bürgermeisters sowie für den Bereich seiner Geschäftsgruppe auf Ersuchen des amtsführenden Stadtrates besondere Akte der Gebarungs- und Sicherheitskontrolle durchzuführen und das Ergebnis dem ersuchenden Organ mitzuteilen.“
Zudem ist im § 73e Abs. 1 (WstV) festgelegt: „Der Stadtrechnungshof hat auch auf Ersuchen von mindestens 13 Mitgliedern des Gemeinderates besondere Akte der Gebarungs- und Sicherheitskontrolle durchzuführen und das Ergebnis dem Gemeinderat mitzuteilen. Jedes Gemeinderatsmitglied darf pro Kalenderjahr nicht mehr als zwei solche Ersuchen unterstützen. Darüber hinaus kann jede wahlwerbende Partei, die über so viele Gemeinderatsmitglieder verfügt, wie für die Bildung eines Klubs notwendig sind, einmal pro Kalenderjahr ein entsprechendes Ersuchen stellen, wobei dieses Ersuchen von mehr als der Hälfte der Gemeinderatsmitglieder dieser wahlwerbenden Partei unterzeichnet sein muss."
Sämtliche Prüfaufträge bzw. Prüfersuchen – deren Behandlung gesetzlich geboten ist – finden sich unter: http://www.stadtrechnungshof.wien.at/
Quelle: Stadt Wien