Salzburg: Pyrotechnik - Überprüfungsaktion zur sicheren Lagerung
In allen Bezirken ab 27. Dezember bei gewerblichen Betrieben
(LK) Seit dem Jahr 2000 wird in Salzburg jährlich eine Überprüfungsaktion der Lagerung sowie des Verkaufs von pyrotechnischen Artikeln in gewerblichen Betrieben durchgeführt. Auch heuer findet diese Überprüfung von den Bezirkshauptmannschaften und dem Magistrat gezielt rund um den Jahreswechsel statt.
In der Verordnung über die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände ist genau geregelt, wie diese bei den Händlern oder auch Verkaufsständen zu lagern sind. Sie dürfen demnach zum Beispiel in nur für diese Zwecke zugelassenen, geschlossenen Gefahrgutverpackungen aufbewahrt werden und müssen trocken gelagert sowie vor Zugriffen Unbefugter gesichert sein.
Landesweite Überprüfungen
Die Einhaltung dieser Bestimmungen nach der Pyrotechnik-Lagerverordnung wird spätestens ab dem 27. Dezember in allen Bezirken überprüft. Die genaue Vorgehensweise obliegt den Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise in der Stadt Salzburg dem Magistrat. „Uns ist wichtig, die Händler vorab zu informieren, um so für sie aber auch die Kundinnen und Kunden höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten“, betont Bernhard Gratz, Bezirkshauptmann von Zell am See.
Eckpunkte der Prüfaktion
Die Bezirksverwaltungsbehörden werden nach ihren Kontrollen einen Bericht an das Land Salzburg übermitteln. Darin sind unter anderem folgende Punkte enthalten:
- Anzahl der durchgeführten Kontrollen
- Beschreibung und Anzahl vorgefundener Mängel und Beanstandungen
- Angaben über Art der getroffenen Maßnahmen und deren Anzahl (zum Beispiel Beschlagnahme und Verfahrensanordnungen)
- Angaben über die Anzahl eingeleiteter Verwaltungsstrafverfahren
Kontrolle nach Pyrotechnikgesetz
Die Prüfung zur Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 sind grundlegend nicht Teil der gezielten Überprüfungsaktion in den Bezirken. Sie werden aber im Sinne des aktuellen Erlasses des Innenministeriums und mit Hilfe der Polizei rund um den Jahreswechsel verstärkt durchgeführt. Dabei geht es zum Beispiel um die Kontrolle von Besitz, Überlassung und Verwendung sowie von Verbotsbestimmungen.
Quelle: Land Salzburg