Salzburg: Raser-Schwerpunktkontrollen zeigten Wirkung
Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
Empfindliche Geldstrafen und Führerscheinentzug für extreme Temposünder / Polizei setzt hohe Kontrolldichte fort
(LK) „Der Lockdown verleitet manche unbelehrbare Autolenker zum Rasen, das konnten wir auch schon im Frühling beobachten. Wer über die Stränge schlägt, andere gefährdet und durch unnötigen Lärm belästigt, hat mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen", betont Verkehrslandesrat Stefan Schnöll. Schon am Wochenende wurde daher von der Polizei umfassend kontrolliert.
Die Bilanz vom Wochenende: Die höchsten Tempo-Überschreitungen waren 164 km/h im Lieferinger Tunnel bei erlaubten 80 km/h, 94 statt 50 km/h in der Münchner Bundesstraße und mehr als 200 km/h auf der A1 im Bereich Eugendorf. „Wer glaubt, mit Raserei Leben gefährden zu müssen, hat mit scharfen Konsequenzen zu rechnen“, so Landesrat Stefan Schnöll. Am vergangenen Samstag wurden neben hohen vierstelligen Geldstrafen auch sechs Führerscheinentzugsverfahren eingeleitet. In fast allen Fällen waren Alkohol und Drogen im Spiel.
Landesweite „Aktion scharf“ zeigt Wirkung
„Durch erneute Schwerpunktkontrollen ist es gelungen, massive Überschreitungen etwas einzudämmen. Wir werden weiterhin gegen Raser vorgehen und hier sicher nicht locker lassen“, berichtet der Landesrat. Oberst Friedrich Schmidhuber, Leiter der Verkehrsabteilung der Landespolizeidirektion, bestätigt die Wirkung von konsequentem Vorgehen der Polizei: „Das vergangene vergleichsweise ruhige Wochenende – mit einigen negativen Ausreißern - lässt hoffen, dass Lenker mehr Einsicht zeigen und verantwortungsloses Rasen lassen. Doch werden wir weiterhin gezielt im ganzen Land kontrollieren, um eine langfristige Verhaltensänderung abzusichern“, so Schmidhuber.
Strafen bis zu 5.000 Euro als Abschreckung
Schnöll drängt weiter auf die Umsetzung der von Salzburg beim Bund eingebrachten Forderungen zur Verschärfung gegen Raser. „Der Höchststrafsatz soll von derzeit 2.180 Euro auf 5.000 Euro hinaufgesetzt und der Mindestentzug einer Lenkberechtigung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet beziehungsweise von mehr als 50 km/h im Freilandbereich von derzeit zwei Wochen auf wenigstens vier Wochen hinaufgesetzt werden“, fordert Schnöll.
Quelle: Land Salzburg