Innsbruck: Rathaus verstärkt Covid-Maßnahmen

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Foto: Stadt Innsbruck
05 Jän 16:09 2022 von Redaktion International Print This Article

Zugang nur mit Terminvereinbarung möglich

Bereits vergangenen November war der Innsbrucker Stadtmagistrat im sicherheitsoptimierten Betrieb geöffnet. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, daher gelten diese Regelungen aufgrund steigender Infektionszahlen infolge der vermutlich wesentlich ansteckenderen Omikron-Variante von Covid-19 ab kommenden Montag, 10. Jänner 2022, erneut. Konkret bedeutet dies für BürgerInnen bei Behördengängen, dass der Zutritt an zwei Eingängen kontrolliert wird und vorab ein Termin in der jeweiligen Fachdienststelle vereinbart werden muss.

Das Rathaus wird nur noch über die Eingänge Fallmerayerstraße Nord sowie das Bürgerservice erreichbar sein. Im Rahmen des Parteienverkehrs ist das Tragen von FFP2-Masken weiterhin erforderlich. Die Magistratsdirektion appelliert an alle BürgerInnen, sich vor einem notwendigen Behördengang in der jeweiligen Dienststelle zu informieren und vorab einen Termin zu vereinbaren. Dies trägt zu einem raschen Ablauf bei den Zugängen , einer Entzerrung in den Wartebereichen sowie der Entlastung des Bürgerservice bei.

Digitale Services

Sämtliche Kontaktdaten zu den einzelnen Fachdienststellen und Online-Leistungen des Stadtmagistrats sind unter www.innsbruck.gv.at zu finden. Telefonische Auskünfte sind unter der Nummer +43 512 5360 möglich. Mit der Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift können Amtswege im Internet erledigt werden. Diverse Formulare stehen für BürgerInnen unter www.innsbruck.gv.at/formulare zur Verfügung.


Quelle: Stadt Innsbruck



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