Innsbruck: Rechts bei Rot für RadfahrerInnen
Foto: IKM/Bär
Erste offizielle Abbiegetafel an Kreuzung Reichenauer Straße montiert
Ab 4. Mai 2023 ist das Rechtsabbiegen bei roter Ampel an der Kreuzung Reichenauer Straße/Prinz-Eugen-Straße/Andechsstraße für RadfahrerInnen erlaubt. Darauf weist nun auch die erste grüne Abbiegetafel Innsbrucks hin. Möglich ist dies durch eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die das Rechtsabbiegen für Fahrradfahrende an geeigneten Kreuzungen erlaubt. Nach einer Beobachtungs- und Evaluierungsphase prüft die Stadt Innsbruck weitere geeignete Standorte entsprechender Abbiegetafeln, die das Rechtsabbiegen bei Rot ermöglichen. Mobilitätsstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl sieht in der neuen Möglichkeit für RadfahrerInnen einen wichtigen Schritt in Bezug auf eine weitere Attraktivierung des für Innsbruck so wichtigen Radverkehrs.
„Ich freue mich sehr, die erste Innsbrucker Kreuzung mit Abbiegetafel für Radfahrende an der Reichenauer Straße offiziell zu eröffnen. Unter den richtigen Bedingungen, die Sicht, Sichtbarkeit und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu jedem Zeitpunkt gewährleisten, können wir den Radverkehr so schneller, flüssiger und sicherer gestalten. Wichtig dafür ist natürlich auch vorausschauendes und vorschriftsmäßiges Radfahrverhalten. Die Sicherheit querender Fußgängerinnen und Fußgänger muss jederzeit gegeben sein. Deshalb: Kurz Anhalten, sich einen Überblick verschaffen – und dann mit dem Rad legal und sicher Rechtsabbiegen“, betont die ressortzuständige Stadträtin Uschi Schwarzl.
Hintergrund
Seit der Novellierung der StVO mit 1. Oktober 2022 ist das Rechtsabbiegen für Fahrradfahrende nach Halt bei roter Ampel möglich. Umgesetzt wird es an Kreuzungen, an denen die baulichen Bedingungen, die Einsehbarkeit und der Sichtwinkel für das Abbiegen gegeben sind, ohne die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen einzuschränken. Ein diesen Rahmenkriterien entsprechendes Merkblatt zur Ermittlung geeigneter Kreuzungen wurde im Dezember 2022 erstellt. Ziel der Maßnahme ist eine Attraktivierung des Radverkehrs. Das Rechtsabbiegen bei Rot ist für RadfahrerInnen in Innsbruck nur an Kreuzungen mit eigener Fahrradampel oder Abbiegetafel erlaubt.
Weitere Kreuzungen werden geprüft
Weitere Kreuzungen in Innsbruck befinden sich derzeit noch im Ermittlungsverfahren. Im ersten Schritt werden dazu Kreuzungen freigegeben, deren Fahrbeziehungen die nahtlose Mündung einer Radweganlage in die nächste erlauben. Nach einer Beobachtungs- und Evaluierungsphase soll die Umsetzung ehestmöglich erfolgen. Unter Gewährleistung der Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen können so weitere Entscheidungen getroffen werden.
Quelle: Stadt Innsbruck