Kärnten: Regierung präsentiert Meilenstein Besoldungsreform
LH Kaiser, LR Gruber: Attraktivere Einstiegsbedingungen dank höherer Gehälter und Karriereanreize sollen Landesdienst stärken – Flachere Einkommenskurve senkt die Kosten – Mindestlohn von 1.500 Euro netto
Klagenfurt (LPD). Die Besoldungsreform für den Kärntner Landesdienst ist fertig ausgearbeitet und wurde heute, Donnerstag, von den beiden Koalitionspartnern Personalreferent Landeshauptmann Peter Kaiser und Landesrat Martin Gruber im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert. An ihrer Seite: die beiden Hauptverhandler von Seiten der Koalitionspartner, Herwig Seiser und Markus Malle, der Zentralpersonalvertretungsobmann Gernot Nischelwitzer sowie der Leiter der Personalabteilung, Gerald Ring. In den kommenden Jahren steht Kärnten eine Pensionierungswelle bei den Landesbediensteten bevor. Bis Ende 2030 gehen rund 50 Prozent der Beschäftigten in Pension. Umso mehr steht nun das Ziel im Vordergrund, bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im System zu halten und neue anzuziehen. Die Besoldungsreform gilt daher als Meilenstein der „Kärnten-Koalition“ und soll eine zukunftsorientierte, hochqualitative und effiziente Landesverwaltung sichern.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdienstes sind es uns wert, dass wir uns in den vergangenen eineinhalb Jahren sehr intensiv mit der Besoldungsreform beschäftigt haben. Es ist uns gelungen, ein, gegenüber der Privatwirtschaft konkurrenzfähiges Schema, zu schaffen“, betont Kaiser. Der Einstieg in den Landesdienst wird dank höherer und vor allem leistungs- und ausbildungsorientierter Einstiegsgehälter attraktiver. Wesentlich, so Kaiser, sei auch ein Mindestlohn von 1.500 Euro netto (2.100 Euro brutto). Zusätzlich gäbe es die Chance, zwei Mal (nach zehn und nach fünfundzwanzig Dienstjahren unter der Prämisse einer positiv absolvierten Dienstprüfung und entsprechend dienstlicher Leistungen) einen zusätzlichen Sprung nach vorne zu machen.
Während in den kommenden fünf Jahren Mehrkosten von fünf bis sieben Millionen Euro entstehen würden, könnten danach, dank einer flacheren Einkommenskurve und aufgrund des Wegfalls der Pragmatisierung, Gehaltskosten gesenkt werden. Bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können, müssen aber nicht, auf das neue Entlohnungsschema umsteigen.
„Das neue System entspricht auch der Lebensrealität. Denn am Anfang des Erwerbslebens stehen meist die höheren Kosten an als gegen Ende hin“, sind sich Kaiser und Gruber einig. Zudem würde Jede und Jeder in Kärnten, von der Unternehmerin und dem Unternehmer bis hin zu den Häuslbauern, von dieser Reform profitieren, betonen die Koalitionsparter: „Das neue Entlohnungsschema soll nämlich dafür sorgen, dass gut ausgebildete Menschen sich für den Landesdienst entscheiden, und damit garantieren wir wiederum bestens funktionierende öffentliche Einrichtungen.“
Dem Dank des Landeshauptmannes an alle Beteiligten schloss sich auch Gruber an: „Gemeinsam ist es uns gelungen, ein weiteres heißes Eisen, über das seit mehreren Regierungsperioden diskutiert wurde, zu einem positiven Ergebnis zu bringen“, so der Landesrat. Für ihn habe sich die Notwendigkeit einer Veränderung am deutlichsten im technischen Bereich des Straßenbaus bemerkbar gemacht, wo es zunehmend schwierig geworden ist, sowohl gut ausgebildetes junges als auch erfahrenes Personal vom privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt in den öffentlichen Dienst zu locken. „Das neue Entlohnungsschema macht uns wettbewerbsfähig“, ist sich Gruber sicher. Leistung und gute Ausbildung würden künftig schwerer wiegen, als Jahre im öffentlichen Dienst. Mit dem Wegfall der Zulagen, außer der zeitbezogenen, würde das Einkommen transparenter werden. „Wir haben eine faire und leistungsbezogene Lösung auf den Tisch gelegt, die uns als Arbeitgeber attraktiv macht, die Qualität des öffentlichen Dienstes auch für die Zukunft absichert und gleichzeitig durch die neue Lebensverdienstkurve auf die Lebensbedürfnisse wie Familiengründung oder Hausbau eingeht“, so Gruber.
Schon bei seinem Dienstantritt vor 30 Jahren sei von einer längst notwendigen Besoldungsreform die Rede gewesen, erinnert sich Nischelwitzer. „Der Arbeitsmarkt hat sich seither stark verändert und wir brauchen Fachkräfte“, legt auch der Zentralpersonalvertretungsobmann Wert auf die Notwendigkeit des neuen Gesetzesentwurfs. Zudem sei es auch aufgrund der demographischen Entwicklung wichtig, jungen Menschen einen sicheren Arbeitsplatz und eine Perspektive in Kärnten bieten zu können.
Der Ruf nach einem starken Staat werde angesichts immer größer werdender Herausforderungen lauter. Ein guter Staat besteht aus gutem Personal und das muss fair entlohnt werden, ist sich Seiser sicher. Er sagt: „Wir entsprechen mit dem neuen Entlohnungssystem dem Wunsch nach einer zukunftsfähigen Landesverwaltung“. Eineinhalb Jahre lang habe man im Lenkungsausschuss sämtliche Beschäftigungsfelder im Landesdienst geprüft, und jetzt eine Lösung geschaffen, die neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anlockt und gleichzeitig dem bestehenden Personal keinerlei Nachteile bringt.
Malle schlägt in dieselbe Kerbe: „Wir sorgen mit diesem Schritt für eine starke und engagierte Generation im Landesdienst. Nur so können wir auch den Standort Kärnten voranbringen.“ Mit der Besoldungsreform sei ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung Kärntens als Lebens- und Wirtschaftsraum gelungen.
Der Gesetzesentwurf soll demnächst in die Begutachtung gehen. Dann könnte diese Reform – vorbehaltlich aller Beschlüsse – ab 2022 in Kraft treten.
Quelle: Land Kärnten