Kärnten: Regierungssitzung - Kärnten beschließt Sozialhilfegesetz: Kinder, Senioren, pflegende Angehörige, Behinderte und Alleinerziehende profitieren

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
06 Okt 20:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Prettner: In Kärnten ist jedes Kind gleich viel „wert“ – 21 Prozent Zulage ohne Staffelung – 18 Prozent Zulage für Behinderte – 10 Prozent Zulage für Senioren – Notsituation kann jeden treffen, wie Corona-Krise aktuell zeigt

Klagenfurt (LPD). „Eines vorweg: Kärnten hat jede Möglichkeit genutzt, um dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz die Schärfen zu nehmen“ – mit diesen Worten kommentierten Landeshauptmann Peter Kaiser und Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner heute, Dienstag, nach der Regierungssitzung den Beschluss des Kärntner Sozialhilfegesetzes. Im Vorfeld hat das Sozialhilfegesetz neu – es ändert das Mindestsicherungsgesetz und das Chancengleichheitsgesetz – bundespolitisch zwei Jahre lang für ziemliche Unruhe gesorgt. Letztlich hatte sogar der Verfassungsgerichtshof wesentliche Teile davon als verfassungswidrig gekippt. Als Folge davon wurde den Bundesländern ein gewisser Spielraum für die Umsetzung auf Landesebene eingeräumt. „Dieser Spielraum wurde in Kärnten genutzt, um das Sozialhilfegesetz zu einem Gesetz zu machen, das zu Recht den Begriff ‚Sozial‘ in seinem Namen trägt“, betonte Kaiser. Von der „Entschärfung“ werden in Kärnten fünf Personenkreise profitieren: Alleinerziehende, Kinder, pflegende Angehörige, Menschen mit Beeinträchtigung und Senioren.
Bei der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe wird von einem Basiswert von 917,35 Euro ausgegangen. Dieser entspricht dem so genannten Ausgleichszulagenrichtsatz, der österreichweit gilt und jedes Jahr valorisiert wird. Das heißt, ein Alleinstehender, dem die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe zu 100 Prozent zusteht, bekommt besagte 917,35 Euro. „In Kärnten haben wir nun besonderen Personengruppen Zulagen gewährt oder haben das, was der Bund als Kann-Bestimmung definiert hat, als verpflichtenden Rechtsanspruch festgeschrieben“, informierte Prettner.

Konkret bedeutet das für Kinder: „In Kärnten ist jedes Kind gleich viel ‚wert‘ – und erhält eine Zulage von 21 Prozent“, so die Sozialreferentin, die daran erinnerte, dass in der ursprünglichen Gesetzesfassung, die der Verfassungsgerichtshof schlussendlich gekippt hat, das dritte Kind einer Familie nur noch fünf Prozent bzw. 44 Euro erhalten hätte. „Mit dem Kärntner Sozialhilfegesetz erhält jedes Kind 192 Euro“, betonte Prettner.

Mit einer fixen Zulage von 18 Prozent dürfen alle Menschen mit Beeinträchtigung rechnen. Diese werde absolut unbürokratisch gewährt, es reiche die Vorlage eines Behindertenpasses. Außerdem werde die erweiterte Familienbeihilfe nicht mehr abgezogen. Senioren wiederum erhalten eine Zulage von zehn Prozent. „Auch diese Senioren-Zulage wollte man ursprünglich verbieten. Das hätte für jeden älteren Menschen in der Sozialhilfe einen Verlust von 1.100 Euro pro Jahr bedeutet“, verdeutlichte die Sozialreferentin. Voraussetzung sind: älter als 60 Jahre, zumindest ein Kind erzogen und kein eigener Pensionsanspruch.

Zu den „Gewinnern“ des Kärntner Sozialhilfegesetzes zählen die Alleinerziehenden: Zusätzlich zu der Kinder-Zulage bekommen sie den Alleinerzieher-Bonus. Dieser beträgt für das erste Kind zwölf Prozent und sinkt dann bis zum vierten Kind auf drei Prozent. Als Rechenbeispiel führte Prettner an: „Eine Alleinerziehende mit einem Kind erhält somit 1.219 Euro – nämlich 917 Euro für sich plus 302 Euro für das Kind (21 Prozent plus 12 Prozent).“

Zu einem „Quantensprung“ kommt es für pflegende Angehörige: Das Pflegegeld wird für diese nicht als Einkommen angerechnet. „Kann ein pflegender Angehöriger aufgrund der Betreuungspflichten nicht mehr oder nur teilweise einer Arbeit nachgehen, wird das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet – womit sich ein Bezug der Sozialhilfe ermöglicht bzw. der Bezug erhöht wird“, erklärte Prettner.

Im Jahr 2019 haben knapp mehr als 6.000 Menschen in Kärnten eine Mindestsicherung bezogen. Die durchschnittliche Bezugsdauer belief sich auf 6,8 Monate, der Durchschnittsbezug auf knapp 600 Euro. 17,6 Millionen Euro hat Kärnten im Vorjahr für die Mindestsicherung aufgewendet. Laut Prettner wurde 2019 ein leichter Rückgang der Mindestsicherungsbezieher beobachtet – offensichtlich zurückzuführen auf die gute Konjunkturlage. „Seit April 2020 wird offensichtlich aufgrund der Corona-Krise wieder ein Anstieg registriert. Es ist davon auszugehen, dass es 2021 zu einem deutlichen Zuwachs kommen wird – die Coronakrise wird sich erst zeitverzögert deutlich auswirken“, so die Sozialreferentin.

„Die Coronakrise führt uns vor Augen, dass der ‚Absturz‘ sehr schnell gehen und dass er jeden von uns treffen kann. Er hat unter anderem Menschen getroffen, die nie gedacht hätten, dass sie von heute auf morgen mit Arbeitslosigkeit und damit Existenznöten konfrontiert sein könnten“, sagte Prettner. „Es ist unumgänglich, das letzte Auffangnetz, das ein Land zu bieten hat, menschenwürdig zu gestalten und als Sprungbrett zu verstehen, damit es die Betroffenen wieder zurück in die Mitte der Gesellschaft schaffen“, zeigte sich Prettner überzeugt.




Quelle: Land Kärnten



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