Kärnten: Regierungssitzung - Leichterer Zugang zu Katastrophenhilfe

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
22 Dez 09:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Fellner: Um mehr Betroffene im Falle von Katastrophenschäden zielgerichtet unterstützen zu können, werden Einkommensgrenzen bei Kärntner Nothilfswerk erhöht

Klagenfurt (LPD). Immer, wenn es durch Naturkatastrophen in Kärnten zu Schäden an privatem Gut und damit zusammenhängenden Notständen kommt, tritt das Kärntner Nothilfswerk auf den Plan. Durch selbiges können in Notfällen Förderungen in Form von Beihilfen gewährt werden. Im Rahmen der Regierungssitzung heute, Dienstag, wurde eine Erhöhung der Einkommensgrenzen, analog zur Valorisierung der Wohnbauförderung, beschlossen: Als höchstzulässiges Jahreseinkommen (Familieneinkommen) gelten bei einer Haushaltsgröße von einer Person künftig 43.000 Euro netto (statt bisher 38.000), für zwei Personen 67.000 Euro (statt bisher 55.000) netto und für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, zusätzlich 6.000 Euro netto.

„Finanzielle Unterstützung aus dem Nothilfswerk war nach allen Naturkatastrophen der vergangenen Jahre im ganzen Land stets gefragt, um die größte Not, schnell und unbürokratisch zu lindern. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen werden künftig im Fall der Fälle noch mehr Betroffene davon profitieren können“, berichtete Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner. Außerordentliche Belastungen, wie monatliche Kreditrückzahlungen, Alimente, und ähnliches könnten bekanntgegeben werden und würden bei der Einkommensberechnung ebenfalls Berücksichtigung finden. „Die neue Regelung tritt mit Anfang 2022 in Kraft, das Kärntner Nothilfswerk ist für 2022 mit zwei Millionen Euro dotiert“, so Fellner.

Abgewickelt werden die eingereichten Anträge durch die Schadensfeststellungskommission, die in der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft angesiedelt ist: Sie macht einen Vorschlag und das Kärntner Nothilfswerk entscheidet nach entsprechender Kontrolle nach den geltenden Richtlinien. Darüber hinaus sind auch Versicherungsleistungen sowie Spenden zu berücksichtigen, da es keine über 100 Prozent hinausgehende Förderung geben darf. Schließlich geht es hier um Steuergelder – 60 Prozent Bundes- und 40 Prozent Landesmittel – die sorgsam und zielgerichtet eingesetzt werden müssen.




Quelle: Land Kärnten



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