Kärnten: Regierungssitzung - Meilenstein wird Realität: Kärntner Wohnbeihilfe NEU in Regierungssitzung beschlossen
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LH Kaiser, LHStv.in Schaunig und LHStv. Gruber: Mehr anspruchsberechtigte Haushalte, höhere monatliche Unterstützung, neue Berechnungssystematik – Umsetzung des zentralen Leuchtturmprojekts stellt nachhaltige Entlastung beim Thema Wohnen sicher
KLAGENFURT. Leistbares Wohnen ist in Kärnten mehr als ein Schlagwort. Im Rahmen der Pressekonferenz nach der außerordentlichen Regierungssitzung wurde heute, Dienstag, nach monatelangen Verhandlungen und nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens die Kärntner Wohnbeihilfe NEU präsentiert. Die Neuerungen markieren laut Landeshauptmann Peter Kaiser und Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig zu Recht einen Meilenstein: „Mit einer völlig neuen Berechnungssystematik erhöht sich künftig nicht nur die finanzielle Entlastung, sondern auch der Beziehendenkreis. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf Alleinerziehenden und Familien mit Kindern.“
Landeshauptmann Peter Kaiser betonte: „Wohnen ist nicht nur ein Grundbedürfnis, leistbarer Wohnraum ist außerdem ein wesentlicher Faktor bei der Armutsbekämpfung. Die neue Kärntner Wohnbeihilfe ist eine Grundversorgung im Wohnbereich, die anspruchsberechtigte Haushalte nachhaltig entlastet und auch gezielt jene Menschen unterstützt, die potenziell armutsgefährdet sind.“ Mit diesem Gesetz sei Kärnten auf dem Weg zur kinder- und familienfreundlichsten Region in Europa zu werden. Diese Gesetzesnovelle strahle weit über die Landesgrenzen hinaus. Kärnten ist somit ein Vorreiter im Bereich der Sozialpolitik, fügte Kaiser hinzu und hob hervor: „Kärnten ist ein Land zum Leben, zum Arbeiten und zum Leisten.“ Sein Dank galt seinen Regierungskolleginnen und -kollegen für die langfristig nachhaltigen Entscheidungen für die Kärntner Bevölkerung.
Im Vorfeld haben wir uns zahlreiche Anträge aus unterschiedlichen Bereichen der Wohnbeihilfe, auf Heizzuschuss sowie der Hilfe in besonderen Lebenslagen daraufhin angeschaut, wo die Herausforderungen für Kärntnerinnen und Kärntner liegen und uns die Frage gestellt, wie wir effektiv gegensteuern können. Die Antwort war deutlich – durch eine Absicherung des Grundbedürfnisses Wohnen helfen wir am wirksamsten und nachhaltigsten,“ unterstreicht LHStv.in Gaby Schaunig. Durch die Umstellung auf die Wohnbeihilfe NEU würden, zahlreiche Kärntnerinnen und Kärntner profitieren. Zum Gelingen habe nicht nur der Koalitionspartner, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterabteilung Wohnbeihilfe mit ihrer Erfahrung und Expertise beigetragen.
Budgetär sind für die Wohnbeihilfe NEU für 2025 rund 53 Millionen Euro vorgesehen, gerechnet wird mit rund 40.000 Anspruchsberechtigten. Es handelt sich dabei um reine Landesmittel, was für die Gemeinden eine spürbare finanzielle Entlastung bedeutet. Für die budgetäre Bedeckung werden zudem Mittel aus mehreren Bereichen zusammengezogen. Aufgrund des geplanten Inkrafttretens mit 1. Jänner wird es für die kommende Heizsaison 2024/25 noch einmal den Heizzuschuss geben, in weiterer Folge geht dieser in der Wohnbeihilfe auf.
Landeshauptmannstellvertrer Martin Gruber betonte, dass das neue System unbürokratischer und effizienter sein werde und damit Erleichterungen für Antragsteller und Bearbeiter bedeute. „Ganz entscheidend ist, dass mit der Neuregelung nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer bei den Betriebskosten unterstützt werden können“, so Gruber. Denn auch Personen, die oft mühsam Wohneigentum erworben oder geschaffen haben, können durch Schicksalsschläge in schwierige finanzielle Situationen kommen. Gruber nannte insbesondere ältere Personen, Witwen bzw. Witwer, oder Alleinerziehende als Beispiele. „Eigenheimbesitzer in dieser Reform zu berücksichtigen, bedeutet, dass wir damit auf die Lebensrealität der Menschen viel besser eingehen als bisher“, so Gruber.
Die Berücksichtigung von Eigentümer:innen in der Wohnbeihilfe NEU ist ein Novum, die Berechnung erfolgt analog zur Wohnbeihilfe-Systematik, nur eben ohne Mietkosten. „Die neue Kärntner Wohnbeihilfe soll auch einen ersten Schritt in Richtung umfassender Digitalisierung markieren. Langfristig soll es möglich werden unterschiedliche Unterstützungsleistungen über einen einzigen Antrag zu erhalten. Mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger bei weniger Verwaltungsaufwand – eine win-win-Situation“, ist Schaunig überzeugt.
Die Parameter für die Wohnbeihilfe NEU: Die förderbare Wohnfläche für eine Person beträgt 50 Quadratmeter, für jede weitere Person steigt sie um 10 Quadratmeter. Die Unterstützung pro Quadratmeter beträgt 6,50 Euro, die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab. Je geringer das Einkommen ist, desto geringer ist der Wohnungsaufwand, der den Menschen zugemutet wird. Gedeckelt ist die Wohnbeihilfe mit 500 Euro/Monat. Auch bei den Miethöhen wird ein Deckel eingezogen: „Wir setzen ihn bei einem Mietzins von 10,6 Euro/Quadratmeter an, das entspricht dem Doppelten der statistischen Durchschnittsmiete in Kärnten. Kostet eine Wohnung mehr, ist das Mietverhältnis nicht förderfähig. Was wir mit der Wohnbeihilfe nämlich auf keinen Fall auslösen möchten, ist ein Anreiz für die Erhöhung der Mieten im Privatsektor. Ein besonderes Augenmerk legt die neue Wohnbeihilfe zudem auf Kinder. Leben Kinder im Haushalt, werden die Einkommensgrenzen stark angehoben, und zwar um 200 Euro pro Kind.“, betont Schaunig.
Quelle: Land Kärnten