Kärnten: Regierungssitzung – Fragestellung für Windkraft-Volksbefragung muss laut Behörde umformuliert werden

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
31 Jul 04:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Kaiser/LHStv. Gruber: Gewählte Fragestellung entspricht laut UA Wahlen nicht gesetzlichen Vorgaben und ist daher unzulässig, Unterstützungsangebot an Antragssteller: Verfassungsdienst würde bei Erarbeitung gesetzeskonformer Fragestellung helfen – Österreichischer Gemeindetag 2025 in Klagenfurt – Weitere Beschlüsse: Finanzierung Stadttheater, Förderungen Kärntner Sängerbund und Landesskiverband

KLAGENFURT. In der Sitzung der Kärntner Landesregierung wurden heute, Dienstag, über 40 Tagesordnungspunkte behandelt. Landeshauptmann Peter Kaiser informierte im anschließenden Pressefoyer gemeinsam mit LHStv. Martin Gruber und Landesrat Daniel Fellner über die Beschlüsse. Der Landeshauptmann konnte unter anderem nach einer Information des Regierungskollegiums durch den Kärntner Gemeindebundpräsidenten Günther Vallant mitteilen, dass am 2. und 3. Oktober 2025 der österreichische Gemeindetag inklusive einer Kommunalmesse in der Messehalle Klagenfurt stattfinden wird.

Zudem berichtete der Landeshauptmann über das Ergebnis einer von ihm beauftragten Prüfung des von einem Drittel der Mitglieder des Kärntner Landtages beantragten Volksbefragung zum Thema Windenergie in Kärnten durch die Unterabteilung Wahlen sowie den Verfassungsdienst des Landes. Wie Kaiser mitteilte wurde die Fragestellung „Sollen die Kärntner Berge vor der Errichtung weiterer Windkraftindustrieanlagen geschützt werden?“ von der Behörde als nicht gesetzeskonform eingestuft. Es handle sich nämlich um eine Suggestivfrage und durch das Wort „geschützt“ werde eine Bewertung vorgenommen. Zudem sei das Wort „Windkraftindustrieanlagen“ laut der Behörde missverständlich und enthalte eine negative Konnotation. Kaiser und Gruber erklärten, dass man den Antragstellenden nun die Möglichkeit gebe, die Frage neutral und gesetzeskonform umzuformulieren, damit die Volksbefragung stattfinden kann. Der Verfassungsdienst stehe den Antragstellenden gerne unterstützend dabei zur Seite. Kaiser und auch LHStv. Martin Gruber hoben im Pressefoyer zudem die Wichtigkeit und Bedeutung von demokratischen Entscheidungsfindungen hervor. Dafür müssten die gesetzlichen Vorgaben jedenfalls eingehalten werden, das gelte für Parteien bzw. Mandatare ebenso wie für alle Bürgerinnen und Bürger.

Als Kulturreferent informierte Kaiser darüber, dass die neue Finanzierungsvereinbarung für das Stadttheater Klagenfurt beschlossen wurde. Die Gesamtförderungssummen für das Stadttheater betragen in der neuen Vereinbarung ab der Spielsaison 2026/27 bis 2029/30 zwischen 22 und rund 25 Mio. Euro pro Jahr. Der alleinige Aufwand des Landes inklusive Sockelbetrag macht zwischen 13 und 15 Mio. Euro pro Jahr aus, die darin enthaltene Bundesförderung ans Land beträgt pro Jahr über 2,6 Mio. Euro. Die weiteren Beträge der Stadt Klagenfurt belaufen sich inklusive Bundesförderung für die gewählten Jahre auf 9 bis 9,7 Mio. Euro. Mit diesem Jahr erhält das Stadttheater Klagenfurt laut Kaiser zusätzliche Bundesmittel in Höhe von rund 1,39 Mio. Euro pro Spielsaison. „Die Mehrausschüttung war Ergebnis der damaligen Verhandlungen für den Finanzausgleich 2024. Die Erhöhung des Zweckzuschusses des Bundes für die Landes- und Stadttheater, die dem Bühnenverein angehören, beträgt insgesamt rund zehn Millionen Euro erreicht“, so der Landeshauptmann.

Ebenfalls beschlossen wurde ein Dreijahres-Vertrag für den Kärntner Sängerbund. Der volkskulturelle Dachverband von 340 Chören mit über 7.000 Mitgliedern soll laut Kaiser 90.000 Euro pro Jahr von 2024 bis 2026 erhalten.

Als Sportreferent informierte Kaiser über den beschlossenen Antrag auf finanzielle Förderung des Leistungszentrums des Landesskiverbandes Kärnten. Sie beläuft sich auf 380.000 Euro und soll vor allem die Kosten für hauptamtliche Trainerinnen und Trainer sowie professionelles Personal subventionieren.




Quelle: Land Kärnten



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