Steiermark: Regierungsvorlage für ein Steirisches Pflege- und Sozialleistungsfinanzierungsgesetz beschlossen
Foto: Land Steiermark/Binder
Städte-, Gemeindebund und Land Steiermark unterfertigen Paktum über Neuregelung für eine gerechtere Verteilung der Lasten
Graz (10. August 2023).- Ziel der Reform ist nach Kritik durch den Rechnungshof die Auflösung der Sozialhilfeverbände, eine Vereinfachung der Zahlungsströme zwischen Land Steiermark und den Gemeinden sowie über Vorschlag der Gemeinden-Interessensvertretungen eine gerechtere Lastenverteilung der Sozial- und Pflegeleistungskosten zwischen den Gemeinden. Diesbezüglich wurde heute ein Paktum zwischen Land Steiermark, Städte- und Gemeindebund zur Umsetzung der Reform unterzeichnet.
Die Kostenteilung zwischen Land Steiermark und den Gemeinden von 60 Prozent Land und 40 Prozent Gemeinden bleibt weiterhin unverändert.
Landeshauptmann Christopher Drexler und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang: „Durch das neue Steirische Pflege- und Sozialleistungsfinanzierungsgesetz werden die Sozialhilfeverbände aufgelöst und es wird eine fairere und solidarischere Aufteilung des Sozialkostenanteils zwischen den Städten und Gemeinden in der Steiermark geschaffen. Gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund wurde nach Gesprächen mit der Stadt Graz nunmehr zugunsten der Stadt Graz vereinbart, den Übergangszeitraum von fünf auf acht Jahre zu verlängern. Heute wurde begleitend zur Regierungsvorlage ein Paktum über die Neuregelung der Kostenbeiträge der Gemeinden an Sozial- und Pflegeleistungen des Landes von uns sowie den Vertretern von Städte- und Gemeindebund unterfertigt.?
„Wir sind froh, dass wir nach langen Gesprächen und intensiven Verhandlungen eine solidarische und faire Lösung für die künftige Aufteilung der Sozialkosten gefunden haben. Unser klares Ziel ist es auch weiterhin im Zuge des Finanzausgleichs mehr Mittel für die steirischen Städte und Gemeinden und damit auch für die Stadt Graz zu erhalten?, so LAbg. Erwin Dirnberger (Gemeindebund) und Bgm. Bernd Osprian (Städtebund).
Bisher wurde der Kostenbeitrag der Gemeinden als Umlage über die Sozialhilfeverbände bezirksweise abgerechnet. Bezirke mit einer älteren Bevölkerung, wenig Einwohnern, Strukturschwäche und wenig Einnahmen mussten in diesem System verhältnismäßig mehr leisten, weshalb eine landesweite gerechtere Verteilung dieser Lasten vereinbart wurde.
Quelle: Land Steiermark