Vorarlberg: Regierungsvorlage zur Erhöhung der Kinderrichtsätze beschlossen

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Vorarlberg

05 Okt 19:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Wiesflecker: Sozialhilfegesetz wird novelliert

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen (Dienstag) Sitzung die Novelle des Sozialleistungsgesetzes als Regierungsvorlage beschlossen. Wesentlich ist die Erhöhung der Kinderrichtsätze in der Sozialhilfe ab 1. Jänner 2023 um jeweils fünf Prozentpunkte. „Das heißt, dass jedes Kind, das im Bezug einer Sozialhilfeleistung ist, künftig einen um rund 29 Euro erhöhten Lebensunterhalt bekommen wird“, erläutert Landesrätin Katharina Wiesflecker.

Im Detail betragen die monatlichen Leistungen für den Lebensunterhalt bei
Kind 1 bis 3 statt 158,40 Euro neu 187,20 Euro
Kind 4 bis 6 statt 99,60 Euro neu 129,00 Euro
Ab Kind 7 statt 70,20 Euro neu 99,60 Euro

„Es handelt sich dabei um eine strukturelle Verbesserung, die Kindern aus Familien mit Sozialhilfebezug dauerhaft unterstützt“, sagt Landesrätin Wiesflecker: „Das ist eine sehr geeignete Maßnahme, die ganz wesentlich dazu beiträgt, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.“

Leistbares Mittagessen

Zusätzlich zu dieser finanziellen Unterstützung gibt es seit Anfang des Schuljahres für diese Kinder das Angebot, ein leistbares und warmes Mittagessen in den Betreuungseinrichtungen zu bekommen. Das Land und die Gemeinden unterstützen dafür jedes Kind mit einer Förderung von maximal fünf Euro. „Wir wollen neben den direkten Geldleistungen die Kinder auch durch Sachleistungen, die direkt bei den Kindern ankommen, unterstützen. Dadurch werden auch die Bildungschancen erhöht und die Gesundheit gefördert“, erklärt Wiesflecker die Ziele.

Gleichzeitig mit der Erhöhung der Kinderrichtsätze wurde außerdem die Härtefallregelung novelliert. Damit ist es nun in begründeten Einzelfällen möglich, Personen, die nicht anspruchsberechtigt sind, Unterstützungen in Notlagen zu gewähren.

Die Regierungsvorlage zur Novellierung des Sozialhilfegesetzes soll im November-Landtag beschlossen werden und am 1. Jänner 2023 in Kraft treten.


Quelle: Land Vorarlberg



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