Innsbruck: Runder Tisch zu Leerstand
Foto: M. Freinhofer
VertreterInnen aus Politik und Datenschutz-ExpertInnen geladen
Auf mediale Berichte zum Thema Leerstand und Datenschutz reagiert am heutigen Dienstag, 19. März 2024, Bürgermeister Georg Willi. In Tirol ist die Gesetzeslage derzeit so, dass eine Registerabfrage – eine Überprüfung anhand der Daten des Melde- und des Gebäude- und Wohnungsregisters – aus Datenschutzgründen nicht möglich ist, argumentiert das Land.
Dem widersprechen nun führende DatenschutzexpertInnen der Plattform Epicenter, wie gestern unter anderem in der ZIB 3 berichtet wurde. „Diese ExpertInnen sagen, eine Registerabfrage sei aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr wohl möglich, die Register seien zum Teil auch öffentlich. In den Bundesländern Steiermark und Salzburg ist eine solche Abfrage zudem explizit im Gesetzestext ausformuliert“, erklärt Bürgermeister Georg Willi.
Die Stadt Innsbruck erhebt seit 2019 gezielt Leerstände, seit 1. Jänner 2023 ist in Tirol eine Leerstandsabgabe in Kraft, mit 30. April 2024 ist diese für das Jahr 2023 erstmals fällig. „Damit dieses Instrument auch einen Lenkungseffekt hat und tatsächlich Wohnraum mobilisiert wird – sprich leerstehende Wohnungen auf den Markt kommen – muss die Abgabe entsprechend hoch und es muss eine Registerabfrage möglich sein, um Leerständen auch gezielt nachgehen zu können“, fordert das Stadtoberhaupt.
Runder Tisch am 4. April
Bürgermeister Georg Willi lädt nun Landeshauptmann-Stv. und Wohnungsreferent Georg Dornauer und VertreterInnen der Stadtsenatsfraktionen im Innsbrucker Gemeinderat sowie ExpertInnen aus Verwaltung und Datenschutz zu einem Runden Tisch ein. „Seitens des Landes wurde bereits zugegeben, dass die Abgabe noch einige ‚Kinderkrankheiten‘ habe. Der Runde Tisch soll dazu dienen, diese mit allen Expertinnen und Experten sowie den Verantwortlichen anzugehen“, so Bürgermeister Georg Willi. Der Runde Tisch ist aktuell für den 4. April geplant.
Quelle: Stadt Innsbruck