Vorarlberg: S 18 ist und bleibt ein entscheidendes Verkehrsentlastungsprojekt
LR Tittler: Siedlungsgebiete werden spürbar vom Verkehr entlastet – keine weitere Variantensuche
Bregenz (VLK) – In einer Anfragebeantwortung verdeutlicht Landesrat Marco Tittler die Bedeutung der geplanten Bodensee Schnellstraße: „Sie ist ein entscheidendes Verkehrsentlastungsprojekt für das Untere Rheintal. Die neue Verbindung ermöglicht eine starke Bündelung der Verkehrsströme auf einer hochrangigen Straße, die den Anforderungen der Verkehrsqualität, der Verfügbarkeit und der Verkehrssicherheit entspricht.“ Eine klare Absage seitens der Landesregierung gibt es zu der Forderung von weiteren Variantenprüfungen über die Z- und CP-Varianten hinaus, betont Tittler: „Das wäre ein großer Rückschritt.“
Die ASFINAG hat bekanntlich vor wenigen Wochen mitgeteilt, dass sie ihre weiteren Bemühungen auf die CP-Variante (Ostumfahrung Lustenau) fokussiert, weil im Vergleich der beiden Varianten nur diese Aussicht auf Genehmigungsfähigkeit aufweist. „Durch die Verkehrsverlagerung auf die S 18, die für diese Verkehrsströme hervorragend ausgelegt sein wird, werden Landes- und Gemeindestraßen durch das Siedlungsgebiet spürbar vom Verkehr entlastet“, führt der Landesrat aus. Deutliche Entlastungswirkung zeigen die Untersuchungen insbesondere für die Gemeinden Lustenau, Hard, Fußach, Höchst und Lauterach.
Keine neuen Varianten
Als zuständiger Verkehrsplanungs- und Straßenbaureferent der Landesregierung erteilt Landesrat Tittler erneuten Variantenprüfungen über die Z- und CP-Varianten hinaus eine klare Absage. Die Phase der grundlegenden Variantensuche wurde bereits mit dem konsensorientierten Planungsprozess „Mobil im Rheintal“ 2011 abgeschlossen, seit Jänner 2017 ist die Bundesstraßen-Verbindung zwischen Dornbirn und Höchst auch durch den Bund gesetzlich verankert, verdeutlicht der Landesrat. Zwischen den beiden Varianten sei nunmehr die Entscheidung zu Gunsten der CP-Variante gefallen – Tittler: „Aus dem Planungsprozess ‚Mobil im Rheintal‘ hatte sich keine weitere Alternative bzw. Variante als den definierten Zielsetzungen entsprechend herausgestellt. Varianten, die bereits begründet zurückgestellt wurden, jetzt wieder aufzugreifen wäre ein großer Rückschritt und kann nur als Verzögerungstaktik für das wichtige Verkehrsentlastungsprojekt gewertet werden“, stellt der Landesrat klar.
Enge Einbindung von Gemeinden und Land in Planungen zur baulichen Ausührung
In der Anfragebeantwortung informiert Landesrat Tittler auch über den aktuellen Planungsstand des ASFINAG-Projekts und die weiteren Schritte. Derzeit befindet sich das Projekt S 18 Bodensee Schnellstraße in der Phase „Vorprojekt“. In dieser Phase werden die Varianten miteinander verglichen und es kommt zu einer Variantenempfehlung, die als Grundlage für eine Verordnung dient. Vor Erlassung der Verordnung sind die involvierten Länder und Gemeinden zu hören. Laut Auskunft der ASFINAG soll die Phase „Vorprojekt“ bis Ende 2021 / Anfang 2022 abgeschlossen werden. Nach dem Vorprojekt und einem verordneten Bundestraßenplanungsgebiet können die Phase „Einreichprojekt“ sowie die notwendigen, umfangreichen Behördenverfahren vorgenommen werden.
„Seitens der ASFINAG gibt es eine Zusicherung, die weiteren Planungen in enger Abstimmung mit den Gemeinden der Region und dem Land Vorarlberg durchzuführen“, informiert Landesrat Tittler: „Das betrifft insbesondere die bauliche Ausführung wie Tieflagen, Tunnel, Wannen und freie Strecken.“ Die Mitglieder des Regionalforums werden beim nächsten Treffen (voraussichtlich Jänner/Februar 2021) umfassend informiert werden.
Quelle: Land Vorarlberg