Wien: Sachbeschädigung durch Pyrotechnik
Vorfallszeit: 25.10.2023, 19:00 Uhr
Vorfallsort: Wien-Floridsdorf
Am Mittwochabend kam es in einem Innenhof eines Mehrparteienhaues zu einer Sachbeschädigung mutmaßlich durch pyrotechnische Gegenstände. Ein Zeuge alarmierte den Polizeinotruf.
Zusätzlich zu den Beamten des Stadtpolizeikommandos Floridsdorf wurden besonders geschulte, sprengstoffkundige Organe (SKO) zu dem Einsatz hin-zugezogen. Diese stellten fest, dass ein pyrotechnischer Gegenstand durch eine unbekannte Täterschaft in einen Lüftungsschacht geworfen wurde und aufgrund der Explosivmasse die Hausmauer beschädigte. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt.
Das Landeskriminalamt Wien hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit übernommen.
Die Wiener Polizei möchte aufmerksam machen:
Es wird ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Böller sowie unsachgemäßer Verwendung von Feuerwerk gewarnt.
Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von Pyrotechnik aus dem Ausland, ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien, birgt großes Gefahrenpotential.
Anlässlich der bevorstehenden Halloween Nacht möchte die Wiener Polizei einmal mehr darauf aufmerksam machen, dass vermeintlich "harmlose Streiche" wie zum Beispiel das Beschmieren von Hausmauern oder auch das Zerstören von Gegenständen durch Pyrotechnik eine Sachbeschädigung darstellen und die Wiener Polizei in solchen Fällen konsequent einschreitet.
Die Wiener Polizei ist in der Halloween Nacht verstärkt im Einsatz um bei etwaigen gerichtlich strafbaren Handlungen oder auch verwaltungsrechtlichen Übertretungen rasch am Ort des Geschehens sein zu können um auch in dieser Nacht die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.
Die Polizei richtet auch an alle Erziehungsberechtigten die Bitte mit ihren Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen. Machen Sie ihre Kinder aufmerksam, dass oftmals eine als "Streich" gemeinte Handlung, ein gerichtlich strafbaren Tatbestand darstellen kann.
Quelle: LPD Wien