Salzburg: Salzburg wählt am 23. April 2023
Landesregierung hat Termin offiziell festgelegt / Einige wichtige Fristen im Überblick
(LK) Am 23. April 2023 wählen die Salzburgerinnen und Salzburger einen neuen Landtag. Die entsprechende Verordnung der Landesregierung wurde heute kundgemacht. Alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die zum Stichtag 19. Jänner 2023 ihren Hauptwohnsitz im Bundesland haben und am Wahltag bereits 16 Jahre alt sind, können ihre Stimme abgeben. Auch Auslandssalzburger sind wahlberechtigt. Sie dürfen nicht länger als zehn Jahre in der Fremde leben und müssen einen Antrag stellen.
Der Stichtag mit 19. Jänner ist nicht nur für die Wählerinnen und Wähler wichtig, sondern auch antretende Parteien. Sie müssen 600 Unterstützungserklärungen sammeln. „120 davon sind es in der Stadt Salzburg und im Flachgau, je 100 im Pongau und Pinzgau und je 80 im Tennengau und im Lungau“, erklärt Michael Bergmüller, Leiter des Referates Wahlen und Staatsbürgerschaft.
Wahlkarten ab zirka 20. März 2023
Das Land Salzburg arbeitet in enger Abstimmung mit den Gemeinden. „Die Bürgerinnen und Bürger können ,ab sofort‘ Anträge für Wahlkarten stellen. Verschickt werden sie aber erst zwischen etwa dem 20. und 24. März. Ab diesem Zeitpunkt können die Kommunen Wahlkarten-Anträge bearbeiten, da dann die Stimmzettel gedruckt und übermittelt sind“, so Michael Bergmüller. Weitere wichtige Fristen im Überblick:
- Sonntag, 29. Jänner 2023: Die antretenden Parteien können Vorschläge für die Beisitzer, Ersatzbeisitzer und Vertrauenspersonen einbringen.
- Donnerstag, 9. Februar 2023: Konstituierende Sitzung der Wahlbehörden und Angelobung der Beisitzer, Ersatzbeisitzer und Vertrauenspersonen.
- Donnerstag, 16. Februar 2023: Die Sprengel, die Wahllokale, Verbotszonen oder auch die Wahlzeit werden festgelegt.
- Freitag, 17. Februar 2023: Die Parteien erhalten vom Bürgermeister Kopien der Wählerverzeichnisse.
- Montag, 20. Februar bis Freitag, 24. Februar 2023: Die Wählerverzeichnisse liegen fünf Tage öffentlich auf. Einsprüche können gemacht werden, wenn jemand nicht oder zu Unrecht angeführt ist. Freitag, der 24. Februar ist auch für Auslandssalzburger, die in den letzten zehn Jahren ihren Hauptwohnsitz im Bundesland hatten wichtig. Das ist der letzte Tag, an dem sie einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz stellen können.
- Donnerstag, 23. Februar 2023: Die Sprengelwahlleiter und ihre Stellvertreter müssen ernannt werden.
- Mittwoch 1. März 2023: Bis 13.00 Uhr müssen die Vorschläge der Parteien auf Bezirks- und Landesebene bei der Landeswahlbehörde eingebracht werden. Bis zum 10. März können noch Ergänzungsvorschläge nachgereicht werden, am 13. März werden die Bezirks- und Landewahlvorschläge veröffentlicht.
- Rund fünf Wochen vor der Wahl erhalten die Gemeinden die Stimmzettel. Ab diesem Zeitpunkt können die Wahlkarten versendet werden.
- Donnerstag, 20. April, 2023: Drei Tage vor der Abstimmung ist der letzte Termin, um eine Wahlkarte in der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
Mehr Wahlberechtigte 2023
Beim kommenden Urnengang im April wird es wohl mehr Wahlberechtigte geben. „Bei der Landtagswahl vor bald fünf Jahren waren es 390.091. Bei der Bundespräsidentenwahl im Oktober dieses Jahres waren es bereits 392.692 – also um gut 2.600 mehr“, sagt der Leiter der Landesstatistik Gernot Filipp.
Neues Wahlrecht gilt
Im April gilt erstmals das neue Wahlrecht, das im November einstimmig im Landtag beschlossen wurde. Es bringt wesentliche Verbesserungen für die Wählerinnen und Wähler sowie für die Behörden. Etwa, dass die Wahlkarten-Stimmen schon am Sonntag in den Gemeinden ausgezählt werden können. Damit wird bereits am Abend des 23. April 2023 ein Endergebnis vorliegen. Sobald die Wahl im Landesgesetzblatt ausgeschrieben ist, stehen auf der Homepage des Landes Informationen für Auslandsalzburger und wahlwerbende Gruppen.
Umfassende Informationen
Das Land Salzburg wird die Bevölkerung in den kommenden Monaten umfassend über die Landtagswahl, die Fristen, Daten und Fakten und vieles mehr informieren. Landeskorrespondenz, Homepage, Land Salzburg App und Social-Media-Kanäle werden laufend aktualisiert, sobald es neue, wichtige Informationen für die Wählerinne und Wähler gibt.
Quelle: Land Salzburg