Salzburg: Salzburg will wieder mehr Mitspracherecht für die Schulen
Gesetz soll Präsident*in der Bildungsdirektion wieder ermöglichen / Dadurch rasche, individuelle „Salzburger Lösungen“
(LK) Das Land Salzburg will das Präsidenten-Amt für die Bildungsdirektion zurück, um für die rund 74.000 Schüler*innen und rund 9.000 Lehrkräfte im Bundesland das Beste herauszuholen. „Die Präsidentin oder der Präsident der Bildungsdirektion kann flexibler handeln, auf regionale Gegebenheiten und Bedürfnisse eingehen. Eine Schule in Salzburg braucht oftmals andere Rahmenbedingungen als eine in Wien“, so Bildungslandesrätin Daniela Gutschi.
Landesrätin Daniela Gutschi betont zu diesem Thema: „Die Bündelung von Bundes- und Landeskompetenzen in der Bildungsdirektion hat viele Vorteile, aber um regionale Lösungen zu finden und auf Bedürfnisse der Standorte konkret eingehen zu können, wie zum Beispiel bei Schulclustern, braucht es die starke Mitbestimmung von Salzburg. Wir haben uns diese Möglichkeit zur Mitgestaltung im Bundesschulbereich leider im Jahr 2020 als einziges Bundesland in Österreich genommen. Eine Präsidentin oder ein Präsident der Bildungsdirektion aus den Reihen der Landesregierung würde die Salzburger Interessen wahren“.
Gutschi: „Bestimmte Bereiche sind tabu.“
Landesrätin Gutschi schließt eine Einflussnahme bei zum Beispiel Lehrplaninhalten oder auch Stellenbesetzungen aus, „da hier keine Weisungsbefugnis der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Bildungsdirektion besteht.“ Aber: „Wenn es um die Vertretung der Interessen der Betroffenen vor Ort bei schulorganisatorischen Maßnahmen wie der Einrichtung von Clustern oder geplanten Schließung von ganzen Standorten geht, dürfen wir uns nicht ,fremdsteuern‘ lassen“, so Gutschi. Dies sei durch das Weisungsrecht sowohl im Bundes- als auch Landesbereich gewährleistet.
Die nächsten Schritte
Salzburgs Landesregierung ist sich einig, dass das stärkere Mitspracherecht durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Bildungsdirektion auch im Bereich der Bundesschulen so rasch wie möglich auf den Weg gebracht werden soll. „Der Landeshauptmann kann die Zuständigkeit an das ressortverantwortliche Regierungsmitglied übertragen. Dafür muss Paragraph 1 des Salzburger Bildungsdirektionsgesetzes geändert werden“, so Gutschi. Geplant ist, diese Gesetzesänderung, die heute für eine Woche in Begutachtung geschickt wird, bei der ersten Haussitzung des Salzburger Landtags am 5. Juli 2023 einlaufen zu lassen, im Ausschuss zu beraten und sie gleich bei der ersten Sitzung auch zu beschließen. Gutschi hat bezüglich der geplanten Gesetzesnovelle und dem Start der Begutachtungsfrist heute bereits die Oppositionsparteien kontaktiert.
Quelle: Land Salzburg