Salzburg: Salzburg zieht bei leistbaren Wohnen an einem Strang

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Im Bild: Landesrat Martin Zauner, Christine Itzlinger-Nagl (Leiterin der Abteilung 10 - Planen, Bauen, Wohnen), sowie Mitglieder des Wohnbauförderungsbeirats.
Foto: Land Salzburg/Neumayr/Hofer
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Landesrat Martin Zauner und Christine Itzlinger-Nagl (Leiterin der Abteilung 10 - Planen, Bauen, Wohnen).
Foto: Land Salzburg/Neumayr/Hofer
24 Jän 04:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Überparteilicher Prozess im Wohnbauförderungsbeirat / 2023 rund 7.000 Wohneinheiten gefördert

(LK) Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Wohnbauförderung im Land neu aufsetzen und mehr leistbares Wohnen zu ermöglichen. Gemeinsam mit allen im Salzburger Landtag vertretenen Parteien wird daher dieses wichtige Thema im Wohnbauförderungsbeirats überparteilich diskutiert.

Heute fand die zweite Sitzung des Wohnbauförderungsbeirat statt. Themen waren dabei unter anderem ein Bericht zur Wohnbeihilfe und zur Wohnbauförderung. „Alle im Landtag vertretenen Parteien werden eingebunden. Das ist mir besonders wichtig, weil für das zentrale Thema Wohnen sind die besten Lösungen jene, die einen breiten politischen Konsens haben“, sagt Landesrat Martin Zauner, der der Vorsitzende des Gremiums ist.

Zauner: „Wohnbeihilfe für mehr Salzburger.“

Die Zahlen der Wohnbeihilfe in Salzburg sind von Jahr zu Jahr verschieden. „Diese Schwankungen haben mehrere Gründe: Etwa wenn mehr oder weniger Personen in der Grundsicherung sind oder, wenn Richtwerte angepasst werden. Zudem wird durch die geplante Novelle der Salzburger Wohnbauförderungsverordnung die Zumutbarkeitstabelle angepasst. Damit können zukünftig mehr Menschen im Bundesland eine Wohnbeihilfe beziehungsweise auch eine höhere erhalten. Vor allem für wachsende Familien und Alleinerziehende ist das wichtig“, betont Landesrat Martin Zauner.

Fahrplan zum neuen Gesetz

Bei der heutigen Sitzung des Wohnbauförderungsbeirats wurde auch der weitere Fahrplan für das neue Wohnbauförderungsgesetz besprochen. Dieses soll ab 2025 gelten. „Im ersten Halbjahr 2024 werden Workshops mit Experten stattfinden, wo unter anderem der Prozess der einzelnen Fördersparten besprochen wird. Danach beginnt die legistische Ausarbeitung sowie die Umstellung der Software. Das Ziel des neuen Gesetzes ist klar: Mehr leistbaren Wohnraum schaffen. Genau dafür arbeiten wir“, so Martin Zauner.

2023: Rund 7.000 „Förderungen“

2023 wurden durch die Wohnbauförderung rund 7.000 Wohneinheiten gefördert. Rund 178 Millionen Euro stellte das Land dafür bereit. Quantitativ die größte Gruppe waren dabei Sanierungen. Alle Förderungen im Überblick:

  • 5.860 Sanierungen, rund 43 Millionen Euro
  • 578 Einheiten im Bereich „Objektförderung“ (Mietwohnungen und Wohnheime), rund 100 Millionen Euro.
  • 481 Einheiten im Bereich Eigentum, rund 20 Millionen Euro
  • Plus 15 Millionen an Verstärkungsmittel

Wohnbauförderungs-Novelle „auf Schiene“

Den Wohnbauförderungsbeirat mittlerweile passiert hat auch die aktuelle Wohnbauförderungsverordnung. Einige Eckpunkte dieser Novelle, die sich bis zum 31. Januar 2024 in Begutachtung befindet und nach derzeitigem Stand im kommenden Februar in Kraft treten soll, sind:

  • Unbefristete Verlängerung der erhöhten Fördersätze im geförderten Mietwohnbau: bringt für Bauträger Planungs- und Rechtssicherheit beim Bauen und Kalkulieren
  • Erhöhung der Einkommensgrenzen in der Kaufförderung um 20 Prozent als Inflationsanpassung sowie eine Erhöhung der Grundbeträge um 10.000 Euro
  • Anhebung der Kaufpreisgrenzen
  • Erhöhung und Erweiterung der Wohnbeihilfe
  • Optimierung der Sanierungsförderung

Quelle: Land Salzburg



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