Salzburg: Salzburgs Ehrenamtliche sind durch neue Versicherung noch besser geschützt
Auch bei informeller Freiwilligenarbeit / Interview mit Christina Geitner von der Servicestelle Ehrenamt
(LK) Seit Anfang des Jahres sind in Salzburg auch informell ehrenamtlich tätige Personen bei Ausübung ihrer Freiwilligkeit automatisch durch die neue Ehrenamtsversicherung geschützt. Neben der formellen Freiwilligentätigkeit - beispielsweise im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft - werden nun also auch diejenigen erfasst, die sich außerhalb eines Vereins oder einer Organisation für das Gemeinwohl Salzburgs engagieren.
Rund 60 Prozent der Salzburgerinnen und Salzburger engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich. „Damit bei diesem wertvollen Engagement für die Gesellschaft alle bestmöglich abgesichert sind, hat die Servicestelle die Ehrenamtsversicherung des Landes überarbeitet und deutliche Verbesserungen erwirkt“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer und er fügt hinzu: „Jeder und jede einzelne, die sich für die Gesellschaft einsetzt, hat größten Respekt verdient. Das Ehrenamt ist einer der größten Schätze unseres Landes.“
Geitner: „Auch informelle Ehrenamtliche sind jetzt versichert.“
Bisher war nur die Freiwilligentätigkeit innerhalb eines Vereins oder einer Organisation – die sogenannte formelle Freiwilligentätigkeit - vom Versicherungskonzept des Landes umfasst. Eine Neugestaltung der Ehrenamtsversicherung hat das nun geändert. „Seit Jänner 2022 sind auch die informellen Ehrenamtlichen vom Versicherungsschutz des Landes erfasst. Wir freuen uns sehr, dass uns dies gelungen ist“, so die Leiterin der Servicestelle Ehrenamt, Christina Geitner im Interview mit dem Landes-Medienzentrum (LMZ).
LMZ: Was war ausschlaggebend für die Überarbeitung der seit 2012 bestehenden Ehrenamtsversicherung?
Geitner: „Wir haben gemeinsam mit unseren Partnern verschiedene Lösungen aus anderen Bundesländern, aber auch Deutschland angeschaut, hierbei konkreten Verbesserungsbedarf bei der Ehrenamtsversicherung festgestellt und ein passendes Konzept für Salzburg entwickelt. Der Trend hin zu individuellem ehrenamtlichen Engagement – auch außerhalb von Vereinsstrukturen - hat sich in den letzten Jahren verstärkt, darauf wollten wir reagieren.
LMZ: Wer ist durch die neue Ehrenamtsversicherung abgesichert?
Geitner: Seit heuer sind erstmals auch ehrenamtlich tätige Personen versichert, welche sich außerhalb eines Vereins oder einer Organisation zum Wohle der Gesellschaft in Salzburg ehrenamtlich betätigen. Gerade im Sozial- und Gesundheitsbereich ist das häufig der Fall. Im Lichte des bewaffneten Konfliktes in der Ukraine, hat das Bedürfnis sich zu engagieren in der Bevölkerung nochmal deutlich zugenommen.
LMZ: Gibt es Voraussetzungen?
Geitner: Wer sich freiwillig und unentgeltlich im Bundesland Salzburg oder von Salzburg ausgehend in den angrenzenden österreichischen Bundesländern in einem Radius von 30 Kilometern im Dienste des Gemeinwohles engagieren möchte, kann dies in Zukunft ruhigen Gewissens tun. Lediglich ein Haupt- oder Nebenwohnsitz in Salzburg ist nötig. Die formelle Freiwilligenarbeit innerhalb eines Vereines oder einer Organisation wird natürlich nach wie vor ebenfalls abgedeckt.
LMZ: Was beinhaltet der neue, automatische Schutz?
Geitner: Die Versicherung umfasst neben einer Haftpflicht- und Unfallversicherung auch eine Rechtsschutzversicherung. Die genauen Summen können auf der Homepage der Servicestelle Ehrenamt nachgelesen werden. Die Versicherungssummen sind im Vergleich zur bisher bestehenden Versicherung deutlich höher, der Versicherungsumfang wurde erweitert und die Rechtsschutzversicherung gänzlich neu eingeführt. Uns ist wichtig, dass wirklich niemand übersehen wird.
LMZ: Was war nicht das Ziel der neuen Ehrenamtsversicherung?
Geitner: Nicht erfasst bleiben weiterhin Schäden bei oder infolge der Sportausübung. So wie bisher schon sind Mitglieder gesetzlich anerkannter Hilfs- und Rettungsorganisationen nicht von der Ehrenamtsversicherung umfasst, da die Mitglieder dieser Ehrenamtsbereiche bei Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ausreichend durch die jeweilige Organisation abgesichert sind.
LMZ: Muss man sich irgendwo melden, wenn die neue Ehrenamtsversicherung in Anspruch genommen werden soll?
Geitner: Nein, der Schutz besteht automatisch und muss nicht erst durch eine vorherige Registrierung oder dergleichen begründet werden. Es ist auch nicht nötig, die Versicherung für sich aktiv abzuschließen. Dies ist ebenfalls eine Neuerung im Vergleich zur bisherigen Ehrenamtsversicherung, bei der eine vorherige Anmeldung der Tätigkeit nötig war.
LMZ: Wann muss man sich dann melden?
Geitner: Ein Tätigwerden ist erst nötig, sobald ein Schaden entstanden oder ein Unfall geschehen ist und die persönliche Versicherung beziehungsweise die bestehenden Versicherungen beispielsweise des Vereines ausgestiegen sind. Dann kommt die Ehrenamtsversicherung des Landes ins Spiel und eine mögliche Übernahme wird geprüft. Im Einzelfall muss natürlich – wie bei jeder anderen Versicherung auch - immer der konkrete Sachverhalt zunächst geprüft werden.
LMZ: Kann beispielsweise ein Verein seine bestehenden Versicherungen nun guten Gewissens kündigen?
Geitner: Nein, der neue Schutz setzt direkt an der Eigenschaft als ehrenamtlich tätige Person, also direkt beim Helfer beziehungsweise Mitglied an, sie ist nicht für den Verein als juristische Person gedacht. Die neue Ehrenamtsversicherung wurde nicht dafür konzipiert, die Eigenvorsorge der Vereine (etwa durch Veranstalter- oder Vereinshaftpflichtversicherungen) oder gar die eigene private Haftpflichtversicherung zu ersetzen, sondern dafür, mit ihr ein zweites (Ver)-Sicherungsnetz gegen Härtefälle zu spannen, wenn diese nicht greifen.
LMZ: Entstehen Kosten durch die Inanspruchnahme?
Geitner: Die neue Versicherung ist für alle ehrenamtlich tätigen Personen im Bundesland Salzburg kostenfrei. Wer heute in Salzburg spontan helfen möchte, soll sich ganz auf die Tätigkeit konzentrieren können.
Quelle: Land Salzburg