Salzburg: Schadwolf in Niedernsill kann ab 16. Juli bejagt werden

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Salzburg

16 Jul 04:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Schafwolf riss bisher mindestens fünf Schafe auf einer Alm / Verordnung des Landes gilt ab Mitternacht

(LK) Ab 16. Juli 2024 um 0 Uhr (Mitternacht) tritt die Verordnung für den Niedernsiller Schadwolf in Kraft. Alle Mitglieder der Landesregierung haben einen entsprechenden Regierungsbeschluss heute unterschrieben. In einem Radius von zehn Kilometer, um die vor zehn Tagen erfolgten Risse, kann das Tier bejagt werden.

In Niedernsill wurden bisher fünf Schafe tot aufgefunden, vier werden vermisst. Der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock, konnte am 5. Juli, als die ersten Tiere gefunden wurden, die Risse eindeutig dem Wolf zuordnen. Ab Dienstagmitternacht tritt die Verordnung für die Entnahme des Wolfes in Kraft, sie ist vier Wochen, ab dem letzten Riss, gültig.

Dritte Verordnung

Der Schadwolf von Niedernsill wäre der dritte erlegte Wolf nachdem Anfang Juni 2024 im Raurisertal ein männliches Tier und Anfang Juli 2023 im Hochköniggebiet ein weibliches Tier gemäß Verordnung entnommen wurden.

Svazek: „Gute Nachrichten.“

Für Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek ist die ab Mitternacht in Kraft tretende Verordnung eine gute Nachricht für die ländliche Bevölkerung. „Als Land Salzburg gehen wir hier mutig und entschlossen unseren Weg. Wir haben hier eine Verantwortung gegenüber den Bauern – es geht um ihre Existenz. Die Entnahme des Schadwolfes ist aus derzeitiger Sicht die einzige wirksame Sofort-maßnahme. Ein Herdenschutz ist im betroffenen Gebiet nicht möglich, das zeigt auch die Verordnung des Landes zu den Weideschutzgebieten. Rund 6.600 Flächen wurden hier geprüft, bei lediglich 434 ist eine Einzäunung der Nutztiere möglich“, so Svazek. “

Eckpunkte zum Wolfsmanagement

Die Schritte, die die Landesregierung bereits in den vergangenen Jahren und Monaten gesetzt hat:

  • Ausweisung jener Gebiete, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht zumutbar oder verhältnismäßig sind in Form einer Weideschutzverordnung
  • Förderung von Herdenschutzmaßnahmen, wo diese umsetzbar sind
  • Umfassende Unterstützung und Entschädigung bei Wolfsrissen
  • Salzburger Wolfsmanagementplan
  • Gemeinsamer Einsatz für die Senkung des Schutzstatus auf EU-Ebene
  • Entnahme eines Schad- oder Risikowolfes als letztes Mittel per Verordnung

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Quelle: Land Salzburg



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