Vorarlberg: Schöbi-Fink - Studienbeihilfe jetzt beantragen
Antragsfrist endet am 15. Dezember 2023
Bregenz (VLK) – Noch bis Freitag, 15. Dezember 2023, besteht die Möglichkeit, um Studienbeihilfe für das Wintersemester 2023/24 anzusuchen. Anspruchsberechtigte, die ihren Antrag bis zu diesem Stichtag einreichen, bekommen die Studienbeihilfe rückwirkend mit Semesterbeginn ausbezahlt. „Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies schnellstens machen“, informiert Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. Die Antragstellung ist ganz einfach von zu Hause aus online unter www.stipendium.at möglich.
Etwa zehn Prozent der Berechtigten stellen keinen Stipendienantrag, weil sie davon ausgehen, keinen Anspruch zu haben. Sie verzichten somit auf diese finanzielle Unterstützung. Deshalb wird allen Studierenden empfohlen, auf Nummer sicher zu gehen und einen Antrag einzureichen. Ob Anspruch auf Studienbeihilfe besteht und wie hoch diese ist, kann bereits vorab mit dem Stipendienrechner (www.stipendienrechner.at) überprüft werden.
Auch berufstätige Studierende haben Anspruch auf Studienbeihilfe. Die jährliche Zuverdienstgrenze zum Stipendium beträgt grundsätzlich 15.000 Euro pro Jahr. Diese kann sich auch erhöhen, wenn für eigene Kinder Unterhalt geleistet wird. Doch selbst wenn der Verdienst darüber liegt, kann zumindest ein reduziertes Stipendium bezogen werden. Ebenso kann während einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit Studienbeihilfe bezogen werden.
Quelle: Land Vorarlberg