Innsbruck: Schriftlicher Wahlkartenantrag nur mit Passkopie vollständig
Bis Dienstag, 20. September, kann Identitätsnachweis nachgereicht werden
Für InnsbruckerInnen, die das Wahllokal am 25. September 2022 zur Abgabe ihrer Stimme bei der Tiroler Landtagswahl nicht persönlich aufsuchen können, ist das Beantragen einer Wahlkarte möglich. Dafür kann auch ein schriftlicher Wahlkartenantrag gestellt werden, dem eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beigelegt werden muss. Ansonsten gilt der Antrag als nicht vollständig und kann nicht weiter bearbeitet werden.
Hunderte Anträge unvollständig
Laut Magistratsdirektion sind in den vergangenen Tagen hunderte schriftliche Wahlkartenanträge aus dem Bezirk Innsbruck-Stadt eingelangt, bei denen die Kopie eines amtlichen Identitätsausweises fehlt. Dass diese beigelegt werden muss, wurde auch auf der Anforderungskarte für die schriftliche Beantragung einer Wahlkarte, die an alle Wahlberechtigten in Innsbruck versandt worden ist, vermerkt.
Quelle: Stadt Innsbruck