Tirol: Schulstarthilfe noch bis 30. September 2020 beantragen

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Noch bis 30. September 2020 kann für die Schulstarthilfe angesucht werden!
Foto: Land Tirol/Kathrein
19 Aug 12:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Land Tirol unterstützt Familien bei Ausgaben zum Schulstart – Corona-bedingte Einkommensverluste werden dabei berücksichtigt

Der Schulanfang steht bald wieder vor der Tür. Während sich die „Taferlklassler“ schon auf ihren ersten Schultag freuen, sind damit auch erhöhte Kosten für Schulmaterial verbunden, insbesondere für einkommensschwächere Familien und Alleinerziehende. „Für betroffene Familien bietet das Land Tirol deshalb mit der Schulstarthilfe eine konkrete finanzielle Unterstützung an. Um angesichts der Coronakrise auf unvorhersehbare Änderungen der Lebenssituationen von Familien zu reagieren, werden im Rahmen einer Sonderregelung auch krisenbedingte Einkommensverluste berücksichtigt. Dadurch ist gewährleistet, dass Personen förderfähig werden, deren Haushaltseinkommen im Vorjahr die Einkommensgrenze für die Förderungen überschritten hat“, betont Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Die Landesförderung in Höhe von 150 Euro pro schulpflichtigem Kind kann für das Schuljahr 2020/21 noch bis spätestens 30. September 2020 beantragt werden.

Berücksichtigung von Corona-bedingten Einkommensverlusten

Die Schulstarthilfe wird abhängig vom Familieneinkommen für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren zuerkannt und einmal jährlich ausbezahlt. Bei der Bemessung der Einkommensgrenze kann das aktuelle Haushaltseinkommen ab dem Monat herangezogen werden, in dem aufgrund von Coronavirus-Maßnahmen ein Einkommensverlust eingetreten ist. Diese Sonderregelung gilt rückwirkend ab dem 15. März 2020 und ist auf die Dauer des Corona-bedingten Einkommensverlustes beschränkt. Im Vorjahr wurden rund 9.700 Anträge zur Schulstarthilfe genehmigt. Der ausbezahlte Förderbetrag belief sich auf knapp 2,3 Millionen Euro.

Schulstarthilfe beantragen

Die Schulstarthilfe kann über das Online-Formular unter www.tirol.gv.at/schulstarthilfe beantragt werden. Alle konkreten Informationen dazu finden sich ebenfalls auf dieser Website. Ist eine digitale Antragsstellung nicht möglich, wird nach Kontaktaufnahme mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit ein Antragsformular in Papierform zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508 7831
E-Mail: [email protected]


Quelle: Land Tirol



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