Wien: Schwerpunkt - Marktamt kontrolliert Geldwäschebestimmungen
Bei Kontrollen von Geldwäschebestimmungen denkt man vermutlich nicht sofort an das Marktamt. Aber dieses ist neben den klassischen Kontrollen des Marktgeschehens auch für Konsument*innenschutz zuständig.
Und im Rahmen dessen haben die Mitarbeiter*inenn in den vergangenen Wochen einen Überprüfungsschwerpunkt in diesem Bereich gesetzt und 566 Kontrollen in verschiedenen Branchen durchgeführt. 26 Übertretungen der Gewerbeordnung hinsichtlich Geldwäschebestimmungen und unbefugter Gewerbeausübungen wurden festgestellt. Weiters wurden Kontrollen verweigert, diese mussten erzwungen werden, auch dieser Umstand wird zur Anzeige gebracht.
Bei Geldwäschekontrollen wird geprüft, ob Gewerbetreibende mit größeren Bargeldbeträgen hantieren bzw. wie solche Transaktionen dokumentiert werden. Gewerbetreibende, die Zahlungen von € 10.000.- oder mehr in bar tätigen bzw. einnehmen, unterliegen gesetzlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Im Falle von Übertretungen ist mit Geldstrafen zu rechnen, zusätzlich werden seitens des Marktamtes diese Betriebe an die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamtes gemeldet.
Wer wird geprüft?
Kontrolliert wird vor allem in Branchen, welche laut der gesetzlichen Bestimmungen als sogenannte „Risikogewerbe“ gelten. Dazu zählen etwa Handelsgewerbe wie Juweliere und Teppichhändler sowie Immobilienmakler, wo Provisionen in bar entrichtet werden. Ebenso werden Kontrollen im Bereich von Unternehmensberatern und Bürodienstleistern bei Erbringung bestimmter Dienstleistungen, z.B. Unternehmungsgründungen und Versicherungsvermittlern mit Lebensversicherungen, die direkt in bar ausbezahlt werden, durchgeführt.
Was wird geprüft? Werden Transaktionen entsprechend dokumentiert? Werden Ausweiskopien von Kund*innen verlangt und dokumentiert? Werden Maßnahmen getroffen, um politisch exponierte Personen (PEPs) zu identifizieren? Wird bei ausländischen Kunden geprüft, ob sie aus Geldwäsche-Hochrisikoländern stammen? Werden Aufzeichnungen mind. 5 Jahre lang aufbewahrt? Werden Mitarbeiter*innen laufend unterwiesen und geschult?
„Gerade dort, wo viel Geld im Umlauf ist, gilt es besonders genau hinzuschauen. Das Marktamt überprüft sehr genau, um möglichen Schaden von den Wiener Konsument*innen abzuwenden“, erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil.
Quelle: Stadt Wien