Wien: Schwerpunkt - Marktamt kontrolliert Wohnungsvermietungen
Foto: Marktamt
Auf einschlägigen Buchungsplattformen im Internet ausgewählt wurde die Rechtmäßigkeit der Vermietungen kontrolliert. Von 135 Vermietungen üben 32 das Gewerbe „Gastgewerbe in der Betriebsart Pension“ unbefugt aus, in weiteren 21 Fällen wurden verschiedene Verstöße gegen die Gewerbeordnung festgestellt. In 23 Fällen handelt es sich um Vermietungen im Wohngebiet, was nach der Wiener Bauordnung untersagt ist. Diese Übertretungen werden vom Marktamt ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Vermietungen können nach dem Mietrechtsgesetz, als häuslicher Nebenerwerb oder auch als Gewerbebetrieb erfolgen. Kurzzeitige Vermietungen an Touristen, Reinigungspersonal in vermieteten Wohnungen oder auch die Zurverfügungstellung von Bettwäsche sprechen für die Ausübung eines Gewerbes. „Um festzustellen, ob eventuell unbefugte Gewerbebetriebe die Vermietung von Wohnungen unter dem Deckmantel des häuslichen Nebenerwerbes führen, führte das Marktamt diesen Schwerpunkt durch. Das Ergebnis gibt unseren Kontrollen Recht, die Einhaltung der Vorschriften gerade am Wohnungssektor in Wien muss gewährleistet sein“, erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil.
Aufgabe des Marktamtes
Der Konsument*innenschutz ist (neben Lebensmittelkontrollen und der Verwaltung der Wiener Märkte) eine der zentralen Aufgaben des Marktamts. Auch für die Einhaltung der Gewerbeordnung und die Überprüfung der Gewerbe ist das Marktamt im Einsatz. Jedes Jahr werden um die 86.000 Betriebe nach der Gewerbeordnung kontrolliert.
Nähere Informationen gibt es beim Marktamts-Telefon unter der Wiener Telefonnummer 4000 - 8090. Das Marktamts-Telefon ist Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 21 Uhr, Samstag zwischen 8 und 18 Uhr und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr besetzt.
Quelle: Stadt Wien