Burgenland: Schwerpunktaktion der Landesverkehrsabteilung
Am Samstag, den 29.5.2021 und am Sonntag, den 30.05.2021, wurden auf der A 4, Ein- und Ausreise Nickelsdorf, und auf der B 65, Rudersdorf, von der Landesverkehrsabteilung Burgenland gemeinsam mit Technikern der ASFINAG und dem Amt der Burgenländischen Landesregierung, verstärkte Schwerverkehrskontrollen durchgeführt.
Schwerpunktaktion der Landesverkehrsabteilung
Es wurden dabei
87 LKW und Kleintransporter kontrolliert,
188 Mängel bei technischer Kontrolle festgestellt,
29 Kennzeichen wegen mangelnder Verkehrs- und Betriebssicherheit abgenommen,
29 Lenkern die Weiterfahrt untersagt,
36 vorläufige Sicherheitsleistungen eingehoben,
33 Organmandate eingehoben und
223 Anzeigen insgesamt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft erstattet.
Besonders zu erwähnen ist ein lettischer PKW-Transporter, welcher sich auf der Fahrt von Ungarn nach Deutschland befand. Für den weißrussischen Lenker endete die Fahrt in Nickelsdorf wegen gefährlicher technischer Mängel (defekte Bremsen) am LKW und am Anhänger. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Kennzeichen vorläufig abgenommen.
Weiters wurde am 29.05. gegen 16:30 Uhr ein ukrainischer Kastenwagen auf der A4 in Nickelsdorf bei der Grenze kontrolliert, welcher auf dem Weg nach Amsterdam war. Im Laderaum führten der Lenker und sein Beifahrer neun ungesicherte Hundeboxen mit jeweils einem Hund unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Rasse mit.
Das Beförderungsmittel war für einen Langstreckentransport nicht geeignet und die Gesundheit der Hunde unmittelbar gefährdet.
Die beiden Männer konnten das Eigentum an den Hunden nicht nachweisen. Es bestand der dringende Verdacht eines gewerbsmäßigen, illegalen Hundetransportes.
Zur Kontrolle des Gesundheitszustandes der Tiere wurde die Amtstierärztin der BH Neusiedl/See hinzugezogen, welche zahlreiche Übertretungen, wie z.B. ungeeignetes Transportmittel, fehlende Transportpapiere i.V. mit dem Tierseuchengesetz und zu kleine Hundeboxen, feststellte.
Die weitere Amtshandlung wurde von der Zollfahndung übernommen.
Die erforderlichen Anzeigen werden erstattet.
Die neun Hunde wurden durch die Zollfahndung beschlagnahmt und in der Quarantänestation eines Tierschutzhauses untergebracht.
Quelle: LPD Burgenland