Burgenland: Seit 1. Mai steht Musikschulförderung vereinfacht und für noch mehr Eltern zur Verfügung

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Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil und Landesrätin Mag.a (FH) Daniela Winkler.
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
04 Mai 21:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Doskozil/LRin Winkler: „Höhere Einkommensgrenzen und weniger Bürokratie sollen musikalische Ausbildung für jedes Kind ermöglichen“ 

Die Musikschulförderung des Landes Burgenland wurde per 1. Mai für das kommende Schuljahr 2024/2025 deutlich vereinfacht und attraktiviert: Die Landesförderung wird gleich vom Elternbeitrag zum Musikschulgeld abgezogen, sodass die bisher nötige nachträgliche Beantragung einer Rückererstattung entfällt. Eine weitere Verbesserung stellt eine Erhöhung der Einkommensgrenzen dar: Die Förderhöhe wird nach dem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen berechnet – bisher war das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen die Basis. „Jedes Kind im Burgenland soll die Möglichkeit haben, von der hervorragenden Ausbildung im burgenländischen Musikschulwerk zu profitieren. Deshalb haben wir die Förderabwicklung einfacher gestaltet und die Einkommensgrenzen erhöht - dadurch sollen noch mehr Eltern in den Genuss der Förderung kommen“, erklären Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Bildungslandesrätin Daniela Winkler.

Die Musikschulförderung unterstützt einkommensschwache Familien im Burgenland bei der Finanzierung der Musikschulausbildung. Basis dafür ist das Burgenländische Musikschulgesetz 1993, das die Teilrückerstattung des Elternbeitrages zum Musikschulbesuch vorsieht. Mit 1. Mai 2024 wurde die Musikschulförderung neu gestartet – mit deutlichen Verbesserungen für die Eltern von Musikschülerinnen und Musikschülern:

  • Die Beantragung für die Förderung kann gleichzeitig mit der Musikschulanmeldung erfolgen – diese ist jeweils ab 1. Mai bis zum 16. August für das kommende Schuljahr möglich. Die Anträge können auf der Homepage des Landes Burgenland gestellt werden.
  • Es gelten absolute Einkommensgrenzen, also das monatliche Netto-Haushaltseinkommen, für die Berechnung der Förderung. Für die Eltern ist damit leichter erkennbar, ob sie förderwürdig sind.
  • Die Einkommensgrenze werden erhöht – analog zur Mittagessensförderung. Dadurch erhöht sich die Zahl der förderwürdigen Eltern.
  • Die Einkommensgrenzen (netto) reichen in der Stufe 1 von 1.770 Euro (1 Erwachsener + 1 Kind) bis 4.470 Euro (2 Erwachsene + 5 Kinder), in der Stufe 2 von 1.950 Euro bis 4.920 Euro), in der Stufe 3 von 2.130 Euro bis 5.370 Euro. Die Höhe der Förderung variiert je nach Einkommensstufe und beträgt von 25 % (Stufe 3) über 50 % (Stufe 2) bis zu 75 % (Stufe 1) des Schulgeldes.
  • Die Förderung wird künftig gleich vom Musikschulbeitrag abgezogen – die Abrechnung erfolgt vom Land mit dem Musikschulwerk. Bisher musste die Förderung extra beantragt werden und wurde dann nachträglich ausbezahlt.

Nähere Informationen

Nähere Informationen gibt es beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt bzw. per E-Mail an post.a9-skf(at)bgld.gv.at oder telefonisch unter 057 600 - DW 2934, 2747 oder 3099 sowie auf der Internetseite des Landes Burgenland unter https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/musikschulfoerderung/.


Quelle: Land Burgenland



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