Selbstgemachtes verkaufen – das müssen Sie beachten
Wer träumt nicht davon, Selbstgemachtes auch zu verkaufen? So leicht wie in Zeiten von Internet und Onlineshops war es noch nie, aus einem Hobby ein kleines, eigenes Business aufzubauen.
Doch bevor Sie jetzt sofort losstarten und Ihre selbstgemachten Produkte (oder auch Dienstleistungen) an den Mann oder die Frau bringen, sollten Sie zumindest die gesetzlichen Regelungen von Registrierkassen in Österreich kennen.
Achten Sie auf die Registrierkassenpflicht
In Österreich ist seit 01.04.2017 für alle Unternehmen ab einer gewissen Umsatzgrenze eine Registrierkasse verpflichtend, wenn Sie Einnahmen mit Bargeld lukrieren. Aber Achtung: Mit Bargeld ist nicht nur Papiergeld gemeint, sondern auch Einnahmen durch Gutscheine, Bankomatzahlungen oder Kreditkartenzahlungen.
Umsatzgrenzen für Registrierkassen
In Österreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland eine allgemeine Registrierkassenpflicht. Das heißt, alle Unternehmen müssen ab einem Netto-Jahresumsatz von über 15.000 € und einem Netto-Barumsatz von über 7.500 € eine Registrierkasse verwenden. Diese Umsatzgrenze gilt für Umsätze in geschlossenen Räumen. Für Umsätze im Freien ist eine Grenze von 30.000 € veranschlagt. Dabei müssen Sie aber beachten, dass wirklich jeder Euro im Freien umgesetzt werden muss.
Was besagt die Belegerteilungspflicht?
Die Belegerteilungspflicht besagt, dass jedes österreichische Unternehmen verpflichtet ist, bei jeder Barzahlung einen Beleg zu erstellen und diesen dem Kunden auch zu überreichen. Das gilt selbst bei den kleinsten Beträgen. In Österreich ist es sogar so, dass der Kunden mit dem Beleg aus dem Geschäft gehen muss.
Fazit
Wenn Sie ein eigenes Unternehmen haben oder in Zukunft gründen wollen, achten Sie auf alle Fälle auf die Registrierkassenpflicht, um Strafen zu vermeiden. Wenn Ihr Netto-Jahresumsatz 15.000 € und der Barumsatz 7.500 € übersteigt, brauchen Sie eine Registrierkasse.
Es gibt maßgeschneiderte Registrierkassen für österreichische Unternehmen. Mit dem vorkonfigurierten System können Sie mit nur wenigen Klicks registrierkassen-konforme Rechnungen erstellen. Zudem können Sie damit alle Kunden verwalten und ein digitales Kassabuch führen.