Derzeit kommt es bundeslandweit vermehrt zu erpresserischen Handlungen in Form sogenannter "Sextortion".
Nachdem vorerst in "freundschaftlicher" Absicht über soziale Medien Kontakt aufgenommen wird und intime Handlungen via Webcams ausgetauscht werden, erpressen die Täter ihre Opfer, mit der Veröffentlichung von Nacktbildern in Form von Bild- und Videomaterial, welche im Vorhinein, nicht wissentlich, aufgenommen wurden.
Um von einer Veröffentlichung abzusehen, fordern die Täter in den meisten Fällen einen erheblichen Geldbetrag.
Es ergeht das Ersuchen um Sensibilisierung der Bevölkerung und die Weitergabe folgender Information:
Achten Sie dabei besonders auf folgende Alarmsignale:
• Fremde, vornehmlich attraktive Personen nehmen mit Ihnen Kontakt auf. Auf verdächtigen Profilen gibt es meist wenig persönliche Informationen, aber viele aufreizende Fotos.
• Neue Online-Bekanntschaften wollen rasch in einen Video-Chat wechseln.
• Im Video-Chat beginnt sich das Gegenüber schon nach kurzer Zeit auszuziehen. Folgen Sie in keinem Fall Aufforderungen sich selbst nackt zu zeigen.
• Decken Sie Ihre Webcam ab, solange Sie Ihrem Gegenüber nicht vertrauen. Denken Sie daran, dass alles was Sie vor der Webcam machen, vom Gegenüber aufgezeichnet werden kann.
• Wählen Sie sichere Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken. Je weniger von Ihrem Profil öffentlich einsehbar ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit in das Visier von Sextortion-Erpressern zu geraten.
Tipps der Kriminalprävention:
• Brechen Sie sofort jeglichen Kontakt mit den Erpressern ab und blockieren Sie diese, wenn möglich, im Sozialen Netzwerk. Melden Sie die Fake-Accounts an die Seitenbetreiber.
• Gehen Sie nicht auf die Forderungen ein und überweisen Sie kein Geld. Das Bezahlen schützt nicht vor einer Veröffentlichung, oft fordern die Täter nach der ersten Überweisung noch mehr Geld.
• Sichern Sie relevante Beweismittel: Screenshots des Accounts, das Chat-Protokoll, den E-Mail-Verkehr.
• Erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Nur so ist eine strafrechtliche Verfolgung der Erpresser möglich.
Quelle: LPD Kärnten