Innsbruck: Sicherheit am Schulweg hat Vorrang
Foto: Stadt Innsbruck/S. Awad
Erste Schulstraße Innsbrucks für Volksschule Amras eröffnet
Das oftmals hohe Verkehrsaufkommen unmittelbar vor Schulen – teilweise auch verursacht von sogenannten „Elterntaxis“ – stellt ein großes Sicherheitsrisiko für SchülerInnen dar. Dies macht es notwendig Maßnahmen zu setzen. Mit der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen 33. Straßenverkehrsordnungs-Novelle (StVO) gibt es die Möglichkeit, geregelte Schulstraßen einzuführen. Bisher gab es dafür keine eigenen Regelungen, die lokalen Behörden mussten für jeden Standort individuelle Fahrverbote ausarbeiten. Ziel ist es, die Sicherheit der Schulkinder im Bereich von Bildungseinrichtungen zu erhöhen. Insbesondere dort, wo keine Gehsteige oder bestehende Schutzwege zur Schule vorhanden sind. So wurde kürzlich der Kirchsteig, der direkt zur städtischen Volksschule Amras führt, offiziell als erste Schulstraße Innsbrucks gemäß der jüngsten Gesetzesnovelle der Straßenverkehrsordnung eingeweiht.
Kooperation mit Schulen und Eltern
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann per Verordnung an Schultagen zu Beginn und am Ende des Unterrichts Straßenstellen und Gebiete in der nahen Umgebung von Schulgebäuden zu Schulstraße erklären. „Der Schulweg für unsere Kinder muss so sicher wie möglich sein. Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt dahin. Von Seiten der Stadt sind wir bereits in Kooperation mit den Schulen und der Elternvertretung weitere Schulstraßen umzusetzen, wo dies möglich ist“, erklärt Mobilitätsstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl.
„Damit die Schulkinder wirklich sicher in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und wieder Zuhause ankommen, müssen alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ihr Fahrverhalten an das mögliche Verhalten von Kindern anpassen. Um die Sicherheit zu erhöhen, ist die Einführung der Schulstraßen ein ideales Mittel für alle Beteiligten“, betont Bildungsstadträtin Mag.a Elisabeth Mayr und verweist darauf, dass Schuldirektion, der Elternverein sowie die Stadtteilorganisation ARGE Amras die Problematik im Vorfeld aufzeigten und sich gemeinsam für die Einführung einer Schulstraße in Amras einsetzten. „Damit eine Schulstraße gut funktioniert, ist es wichtig, dass in der Schule und bei den Eltern eine große Bereitschaft besteht, die Fahrbeschränkungen einzuhalten. Nur so wird die beabsichtigte Sicherheit auf dem Weg zur Schule gewährleistet“, erinnern Schwarzl und Mayr unisono.
Ausnahmen in der Schulstraße
In Schulstraßen ist der Fahrzeugverkehr verboten, jedoch gibt es Ausnahmen. Das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit ist erlaubt. Auch bestimmter Kraftfahrzeugverkehr darf eine Schulstraße in Schrittgeschwindigkeit befahren. Kranken- und Schülertransporte, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes, Fahrzeuge des Öffentlichen Verkehrs, von Abschleppdiensten, der Pannenhilfe und AnrainerInnen sind zum Zweck des Zu- und Abfahrens ausgenommen. Das Gehen in der Schulstraße ist gestattet. Der erlaubte Fahrzeugverkehr darf aber nicht mutwillig behindert werden. Die Anbringung von mechanischen Sperren (Scherengitter, portable Poller) sind zulässig und müssen von Personen, die dazu von der Behörde nach Einschulung ermächtigt sind, angebracht werden. MF
Quelle: Stadt Innsbruck