Innsbruck: Sicherheit in FußgängerInnenzonen erhöhen

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Foto: Stadt Innsbruck
12 Aug 09:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Stadtsenat stimmt Einschätzung des Amtes Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen zu

Die Bedrohungsszenarien, die im Zusammenhang mit Terrorakten und Amokläufen in Verbindung stehen, nehmen weltweit zu. Nun liegt der Zwischenbericht des Amtes für allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen zum Thema Anti Terror-Poller im Bereich der Fußgängerzonen Altstadt und in der Maria Theresien-Straße vor

„Die höchst mögliche Sicherheit der Innsbrucker Bevölkerung ist unser aller Ziel. Mit der Mobilen Überwachungsgruppe und Unterstützung der Polizei, konnte in den vergangenen Jahren das subjektive Sicherheitsempfinden der Innsbruckerinnen und Innsbruckern gesteigert werden. Im Zentrum der Stadt sind Maßnahmen zu befürworten, die neben der Schutzwirkung auch Vorteile für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer als auch die Gäste unserer Stadt bedeuten“, so Bürgermeister Georg Willi.

„Innsbruck ist grundsätzlich eine sichere Stadt, dennoch sind wir auch in unseren Breiten nicht vor Terror-Angriffen und Amokläufen gefeit. International haben sich diese Szenarien in der jüngeren Vergangenheit immer öfter als mögliches Bedrohungsbild erwiesen, dem müssen auch wir Rechnung tragen“, betont der für die Sicherheitsagenden zuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, Bsc.

Das Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen schließt sich in seiner Einschätzung der Stellungnahme des Bundesministerium für Inneres (BMI) vom 25. Mai 2021 in Bezug auf die Einschätzung des Bedrohungsbildes und die erhöhte Gefährdungslage im Bereich der genannten Fußgängerzone in der Altstadt und der Maria-Theresien-Straße (zwischen Markt-/ Burggraben/ Stockereck und Anichstraße, einschließlich Eingangsbereich Kaufhaus Tyrol) an. Nach Einschätzung des BMI stellen diese Zonen Schlüsselzonen im Stadtgebiet dar und müssen durch entsprechende Maßnahmen und Einrichtungen geschützt werden.

Die Kosten für die Herstellung etwaiger Poller oder ähnlichen Sicherungsmaßnahmen werden nicht vom Bund getragen, sondern sind von der Stadt Innsbruck zu leisten. In diesem Zusammenhang wird in der Empfehlung städtischem Mobiliar mit erhöhter Sicherheitswirkung unter Einhaltung der Crashtest Standard PAS 68:2023 sowie Anwendungsrichtlinie PAS 69:2013 (Britisch Standard) sowie im Sinne der ISO IWA 14-1:2013 und 14-2:2013 im Stil von Pflanztrögen und Sitzgelegenheiten der Vorzug gegeben, da diese von der Bevölkerung nicht bewusst als Sicherheitsmaßnahmen wahrgenommen werden und für das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität zielführend sein. Das Amt für Sicherheit- und Veranstaltungen empfiehlt für die weiteren Umsetzung das Amt für Tiefbau zu beauftragen.

Der Stadtsenat nahm in seiner Sommersitzung am 11. August sowohl die Stellungnahme des BMI als auch die Einschätzung des Amtes für Sicherheit einstimmig zur Kenntnis. (KR)


Quelle: Stadt Innsbruck



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