Graz: Sicherheitsbereich beim Spiel Sturm : Lazio

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Graz

05 Okt 16:53 2022 von Redaktion International Print This Article

Mit der Begegnung zwischen SK Sturm Graz und S.S. Lazio Rom in der 3. Runde der UEFA Europa-League-Gruppenphase kehrt der europäische Fußball am Donnerstag, 6. Oktober 2022, zurück nach Graz. Behörde und Polizei sind vorbereitet, auch ein Sicherheitsbereich wurde verordnet. Mit Sperren und Verkehrsbeeinträchtigungen ist zu rechnen.

Bereits um 18.45 Uhr beginnt das Spiel in der Merkur-Arena in Graz-Liebenau. Der Stadioneinlass ist bereits ab 16.45 Uhr geplant. Seitens der Veranstalter wird mit einem ausverkauften Stadion und rund 15.400 Besuchern gerechnet. Etwa 1.000 Fans werden aus Italien erwartet. Sie werden vereinzelt schon am Mittwoch in Graz eintreffen. Der weit überwiegende Großteil der italienischen Fans wird allerdings erst ab Donnerstag Vormittag in Graz zu Gast sein. Ein Fanmarsch von der Grazer Innenstadt über die Conrad-von-Hötzendorf-Straße zum Stadion wird am frühen Donnerstagnachmittag erwartet. Mit Straßensperren und Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen.

Wasserwerfer erstmals in Graz

Die steirische Polizei wird mit mehreren hundert Einsatzkräften unterschiedlichster Einheiten im Einsatz stehen. Unter der Einsatzleitung der Grazer Polizei und mit Unterstützung von Einsatzeinheiten (EE) aus fünf Bundesländern sowie diversen Sondereinsatzmitteln wie beispielsweise Drohnen und Polizeihubschrauber ist man für die kommenden verkehrs- und sicherheitspolizeilichen Herausforderungen gerüstet. Erstmals in Graz werden auch Wasserwerfer der Wiener Polizei im Bereich des Stadions einsatzbereit sein.

Verordnung eines Sicherheitsbereichs

Die örtliche Sicherheitsbehörde (SVA) der Landespolizeidirektion Steiermark hat für den Spieltag am Donnerstag in der Zeit von 12 bis 24 Uhr einen Sicherheitsbereich gemäß §49a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) rund um die Merkur-Arena verordnet. Aus diesem Bereich kann die Polizei Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen begehen oder begangen haben (Details siehe beiliegende Verordnung inkl. Grafik).

Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 - Evangelimanngasse - über Münzgrabenstraße - Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) - Weinholdstraße bis Nr. 31 - Dr.-Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse - Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse - Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 - Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 - Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) - Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse - Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse - Richtung Westen bis Kasernstraße - Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse - schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 - Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Menschen, von denen aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit vergleichbaren Sportgroßveranstaltung anzunehmen ist, dass sie im Anwendungsbereich des Sicherheitsbereichs gefährliche Angriffe unter Anwendung von Gewalt begehen werden, aus dem Sicherheitsbereich wegzuweisen und ihnen das Betreten desselben bis zum Außerkrafttreten der Verordnung zu verbieten.

Wer trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportveranstaltung betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis 1.000 Euro, im Nichteinbringungsfall mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen, zu bestrafen.

Die Verordnung tritt am 6. Oktober 2022, 10 Uhr, in Kraft und endet am 6. Oktober 2022, 24 Uhr.

Quelle: LPD Steiermark


Quelle: Stadt Graz



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