Innsbruck: Silvester: (Privat) Feiern ja, Krawall nein

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Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) kontrolliert den Verkauf von Feuerwerkskörpern in der Stadt.
Foto: W. Giuliani
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In der Stadt darf nur das offizielle Feuerwerk auf der Nordkette abgefeuert werden.
Foto: Stadt Innsbruck
27 Dez 12:00 2021 von Redaktion International Print This Article

Stadt erinnert an bestehendes Feuerwerks-Verbot

Der Jahreswechsel steht vor der Tür und für viele gehört ein Feuerwerk mit bunten Raketen dazu. Die Stadt Innsbruck macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Feuerwerkskörper innerhalb der Stadtgrenzen nicht abgefeuert werden dürfen. Feuerwerkskörper dürfen legal vom einschlägigen Fachhandel verkauft werden, ihr Abschuss ist aber laut dem geltenden Pyrotechnikgesetz im Ortsgebiet grundsätzlich sowie in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Pflegeheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Menschenansammlungen verboten.

Polizei und MÜG kontrollieren

Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Anzeige und Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro rechnen. „Damit die Innsbruckerinnen und Innsbrucker den Jahreswechsel gebührend feiern können, haben wir in der Stadt viele Highlights wie die Lichtspaziergänge im Programm. Das offizielle Silvester-Feuerwerk wird auf der Nordkette gezündet“, unterstreicht der für die Sicherheit zuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc. Daher hat die Stadt auch keine weiteren Ausnahmen vom Feuerwerksverbot – wie laut Gesetz möglich – genehmigt. „Private Feuerwerke in der Stadt sind einfach nicht mehr zeitgemäß. Ältere Menschen, Tiere und die Umwelt leiden unter dieser Belastung“, stellt Bürgermeister Georg Willi klar.



Quelle: Stadt Innsbruck



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