Die Polizei Burgenland informiert anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels über die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes und appelliert an die Vernunft
Der Jahreswechsel gehört schon immer für die Blaulichtorganisationen zu den einsatzintensiven Tag. De facto macht jedoch der 3. Corona-Lockdown samt der damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen eine übliche Silvesterfeier unmöglich. Es gibt keine Veranstaltungen im öffentlichen Raum und im privaten Bereich darf nach derzeitigen Rechtsstand maximal eine Einzelperson aus einem anderen Haushalt empfangen werden. Aber auch bei der Verwendung von Pyrotechnik gibt es einiges zu beachten. Die wesentlichen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 bleiben unverändert.
Grundsätzlich besteht auch zu Silvester ein Verbot der Verwendung von Pyrotechnik (Kategorie F2) im Ortsgebiet, jedoch können Bürgermeister mittels Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes vom Verbot ausnehmen. Für das Stadtgebiet von Eisenstadt wurde keine derartige Verordnung erlassen, womit das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (zB übliche Feuerwerksraketen, Batteriefeuerwerke, etc.) im Ortsgebiet von Eisenstadt ausnahmslos verboten ist. Darüber hinaus ist generell zu beachten, dass Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenanstalten, Gotteshäusern, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten (auch außerhalb des Ortsgebietes) bzw. in der Nähe von Tankstellen nicht verwendet werden darf. Größere bzw. professionelle Feuerwerke (Kategorie F3 und F4) sind ohnehin nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt.
Bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz drohen empfindliche Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. Doch darüber hinaus gibt es speziell im heurigen Jahr viele gute Gründe, um auf ein Feuerwerk zu verzichten: Denn neben der Gefahr schwerer Verletzungen und dem persönlichen Leid von Mensch und Tier durch übermäßigen Lärm, schont ein Verzicht auf Feuerwerk nicht nur Geldbörse und Umwelt, sondern auch unsere Gesundheit.
Die Polizei wird auch im heurigen Jahr zum Jahreswechsel wieder verstärkt präsent sein, um die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes zu überwachen. Ein dementsprechender Behördenauftrag ist bereits ergangen.
Informationen zu den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 finden sie unter:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html Das Team Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Burgenland wünscht allen einen guten Rutsch ins Jahr 2021 und bleibt gesund.
Rückfragehinweis:
Landespolizeidirektion Burgenland
Büro (L1) Öffentlichkeitsarbeit und interner Betrieb
Heinz HEIDENREICH, ChefInsp
Fachbereichsleiter für Öffentlichkeitsarbeit
Tel: +43 (0) 59133 10 1110
Handy: +43 (0) 664 2551254
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Quelle: LPD Burgenland